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Justizministerium will Anleger besser schützen

Archivmeldung vom 25.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gerd Billen
Gerd Billen

Foto: Heinrich Böll Stiftung
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesjustizministerium will Anlegern den Beweis erleichtern, falsch beraten worden zu sein. Es sei zu überlegen, ob man die Beratungsprotokolle, die Banken und Versicherungen nach einem Anlagegespräch anfertigen müssen, "nicht standardisieren sollte, damit bestimmte Punkte in jedem Fall immer abgefragt und dokumentiert werden", sagte Justizstaatssekretär Gerd Billen der "Süddeutschen Zeitung". Auch sei "denkbar, Beratungsgespräche generell aufzeichnen zu lassen". Auf EU-Ebene werde das Thema ohnehin bereits diskutiert. "Das hätte den Vorteil, dass wirklich alles, was besprochen wurde, auch festgehalten wird."

Mit dem Vorstoß reagiert das Justizministerium dem Bericht zufolge auf eine Studie, die es an diesem Mittwoch veröffentlichen wird. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Beratungsprotokolle den Anlegern nichts bringen. "Ziel der Protokollpflicht war, den Kunden ein Dokument in die Hand zu geben, mit dem sie im Zweifelsfall vor Gericht beweisen können, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist", sagte Billen dem Blatt. "Zudem sollten die Protokolle sicherstellen, dass sich Berater und Kunde umfassend Gedanken darüber machen, welche finanziellen Mittel der Kunde hat, welche Ziele er verfolgt und wie er sie am besten erreichen kann." Die Studie zeige nun aber, dass in der Praxis vieles nicht so laufe, wie der Gesetzgeber sich das erhofft hatte, kritisierte der Staatssekretär. "Denn wenn die Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt werden, erfüllen sie ihren Zweck nicht."

Gegen eine allgemeine Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen spreche allerdings, dass man den Arbeitnehmerdatenschutz beachten müsse, sagte Billen weiter. "Außerdem wäre damit nicht sichergestellt, dass auch wirklich alles besprochen wird, was wichtig ist."

Die Ergebnisse der Studie würden im Herbst auf einer Veranstaltung mit Wissenschaftlern, Vertretern der Finanzindustrie sowie Verbraucherschützern besprochen. Dabei wolle man nach Lösungen für die beschriebenen Probleme suchen. "Eine der Lehren aus der Finanzkrise war ja die Erkenntnis, dass Kunden, die zum Schalter einer Bank gehen, nicht vor einem selbstlosen Bankbeamten stehen, sondern vor einem Verkäufer", sagte Billen. "Und dieser Verkäufer hat nun mal gewisse Interessen, unter anderem die, für sein Haus eine möglichst hohe Provision einzustreichen. Solche Interessen müssen offengelegt werden und dürfen nicht dazu führen, dass dem Kunden Produkte angedreht werden, die für ihn gar nicht geeignet sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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