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Telekom zögert bei Breitbandausbau

Archivmeldung vom 02.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Telekom-Konzernzentrale in Bonn
Telekom-Konzernzentrale in Bonn

Foto: Qualle
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Telekom prüft laut eines Zeitungsberichts offenbar noch, ob sie die avisierte Aufrüstung des eigenen Kupfernetzes bis Ende 2018 verbindlich zusagt.

In einem Brief der Anwaltskanzlei der Telekom an die Bundesnetzagentur, der dem "Handelsblatt" vorliegt, erklären die Anwälte, es sei noch zu prüfen, inwieweit die von der Bundesnetzagentur im Juli vorgelegte Regulierungsverfügung nach der Kritik der EU-Kommission geändert werde.

Die Änderungen müsse der Konzern umfassend bewerten. "Diese Prüfung wird sich jedoch durch die Notwendigkeit der Einbeziehung zahlreicher Fachbereiche und der dort bestehenden Urlaubsabwesenheiten verzögern", heißt es in dem Schreiben. Zudem könnten "Gremienentscheidungen" notwendig sein, bevor man ein Angebot abgeben könne.

Die Telekom will die Bundesregierung in ihrem Bestreben unterstützen, bundesweit allen Haushalten schnelles Internet von mindestens 50 Megabit in der Sekunde anzubieten. Dazu möchte das Unternehmen in bestimmten Regionen Kupferkabel mit der Vectoring-Technologie aufrüsten. Aus technischen Gründen kann das aber immer nur ein Unternehmen.

Die EU-Kommission hatte Korrekturen an der Regulierungsverfügung dahingehend gefordert, dass Wettbewerber zumindest virtuell Zugang zum Netz bekommen. Derzeit ist unklar, wie dieser genau aussehen soll. Davon hängt ab, ob sich die Ausbaupläne für die Telekom rechnen. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur stellte klar, "es wäre nicht sachgerecht und auch rechtlich problematisch, die Abgabe der Ausbauverpflichtung mit anderen Entscheidungen zu verknüpfen".

Die Entscheidung über den virtuellen Zugang werde "zügig" getroffen. Die Verfügung selbst könne erlassen werden, "sobald uns die Telekom ihre zugesagte Selbstverpflichtung für den Ausbau vorgelegt hat".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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