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Mindestlohn für Lkw-Fahrer: EU leitet Verfahren gegen Berlin ein

Archivmeldung vom 19.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Feldnick / pixelio.de
Bild: Peter Feldnick / pixelio.de

In der Debatte um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer hat die EU-Kommission ein Vertragsversletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

"Die Kommission unterstützt zwar voll und ganz die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland, vertritt aber die Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt", hieß es in einer am Dienstag veröffentlichen Erklärung der Kommission. Demnach lasse sich "insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen" nicht rechtfertigen. Dadurch würden unangemessene Verwaltungshürden geschaffen.

Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission in einem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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