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VW Skandal - 1000 Klagen eingereicht, hunderte Klagen gegen die Volkswagen AG

Archivmeldung vom 23.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird zum Jahresende 2016 die 1000. Klage im VW Abgasskandal erheben. Nicht alle Klagen richten sich gegen die Volkswagen AG. Die Kanzlei hat bundesweit bei verschiedenen Landgerichten zahlreiche Klagen nicht nur gegen Händler, sondern auch direkt gegen die Volkswagen AG eingereicht. Mit den Klagen verfolgen die Geschädigten des VW Abgasskandals unterschiedliche Ziele.

So fordern zahlreiche Geschädigte die Neulieferung eines neuen Fahrzeugs aus der neuen Serienproduktion, ohne dass für das alte Fahrzeug eine Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss. Diesbezüglich wurden Klagen ausschließlich gegen die jeweiligen Händler erhoben. Andere Geschädigte begehren mit ihren Klagen den Rücktritt vom Kaufvertrag, der ebenfalls gegenüber den Händlern durchgesetzt wird. In diesen Fällen verklagt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jedoch nicht nur die Händler, sondern auch die Volkswagen AG direkt. Die Geschädigten begehren auch dort die Rücknahme des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG und Rückzahlung des Kaufpreises.

In den zahlreichen Klagen stützen die Geschädigten ihre Ansprüche auf eine sogenannte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG. Zentral wird jedoch ein Anspruch aus europarechtlichen Normen geltend gemacht, gestützt auf eine fehlerhafte EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC Papier). Nach der Richtlinie 2007/46/EG ist die Volkswagen AG verpflichtet, jedem Käufer eines Fahrzeugs die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung auszuhändigen, mit der die Volkswagen AG bestätigt, dass das Fahrzeug mit dem genehmigten Typ übereinstimmt und alle europarechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In der Richtlinie heißt es: "Die Übereinstimmungsbescheinigung stellt eine Erklärung des Fahrzeugherstellers dar, in der er dem Fahrzeugkäufer versichert, dass das von ihm erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung mit den in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmte."

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist genau dies nicht der Fall. VW bestreitet in Europa zwar, eine illegale Abschalteinrichtung verwendet zu haben, jedoch widerspricht dieser Aussage das Kraftfahrt-Bundesamt. Sollte sich herausstellen, dass die EG-Übereinstimmungserklärung falsch ist, weil das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, muss Volkswagen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den entstandenen Schaden haften und das Fahrzeug zurückzunehmen. Die Volkswagen AG hätte dann nämlich eine falsche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Käufer abgegeben, die zum Schadensersatz verpflichtet. In zwei Verfahren vor dem Landgericht Deggendorf, in dem die Volkswagen AG auf Schadensersatz verklagt wurde, hält das Gericht die drittschützende Wirkung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für erwägenswert.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend die bisherigen 1.000 Klageverfahren gegen die Händler und teilweise auch gegen die Volkswagen AG führt, teilt dazu mit: "Wir werden in der 1. Jahreshälfte 2017 weitere 2.000 Klagen gegen verschiedene Händler und auch gegen die Volkswagen AG erheben. Wir halten insbesondere den Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sehr erfolgversprechend, so dass wir der Ansicht sind, dass die Geschädigten zu ihrem Recht kommen werden und die Volkswagen AG Schadensersatz leisten muss."

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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