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Heil: Das Anlegerschutzgesetz schafft Vertrauen für Verbraucher

Archivmeldung vom 11.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Mechthild Heil Bild: bundestag.de
Mechthild Heil Bild: bundestag.de

Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes in 2./3. Lesung verabschiedet. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil: "Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Wähler in die Finanzmärkte erschüttert. Doch integere, effiziente und transparente Kapitalmärkte sind die entscheidende Voraussetzung für eine gesunde Volkswirtschaft. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes bekämpfen wir die Unsicherheit von Anlegern und stärken so den Finanzplatz Deutschland."

Heil weiter: "Wer mit seinem Geld nicht zocken, sondern für die Zukunft vorsorgen will, der braucht Informationen über das gewählte Finanzprodukt. Das schafft Vertrauen. Das ist moderner Verbraucherschutz. Mit dem Anlegerschutzgesetz schaffen wir hierfür die Grundlage. Mit Produktinformationsblättern ermöglichen wir eine Einschätzung der Finanzinstrumente und schaffen die Grundlage für ihre Vergleichbarkeit. Auf dem "Beipackzettel" von zwei bis drei Seiten erkennt der Kunde auf einen Blick alles Wesentliche: um was für eine Art Produkt es geht, seine Funktionsweise, die damit verbundenen Risiken, Chancen und Kosten.

Die Krise hat gezeigt: Nicht immer stand bei der Anlageberatung das Kundeninteresse im Vordergrund. Provisionen und Vertriebsvorgaben dürfen jedoch nicht zu Falschberatungen führen. Deshalb verlangt das Gesetz von den Anlageberatern einen Nachweis der Sachkunde. Jeder der 300.000 Anlageberater muss sich zudem bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin registrieren lassen.Bei der BaFin wird jede Beschwerde über einen Mitarbeiter und sein Unternehmen vermerkt. Kommt es wiederholt zu Falschberatungen, kann als "ultima ratio" ein Anlageberater bis zu zwei Jahre von seiner Funktion suspendiert werden. Die BaFin nimmt zukünftig auch die gesamte Beratungsstruktur in den Blick, überprüft Vertriebsbeauftragte, die für Strukturen verantwortlich sein können, welche zu Falschberatungen führen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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