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Kommunen verlangen Konzessions-Pflicht für Bordellbetreiber

Archivmeldung vom 05.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Städte und Gemeinden verlangen, dass der Betrieb eines Bordells künftig nicht nur amtlich genehmigt werden muss, sondern dass diese Genehmigung auch Geld kostet: "Vorstellbar ist, dass Bordellbetreiber eine Konzession beantragen und dafür eine Gebühr zahlen müssen", sagte der Rechts- und Sozialexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Uwe Lübking, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Diese Gebühr würde zumindest einen Teil des Aufwandes abdecken, den die Kommunen durch das neue Prostituiertenschutzgesetz haben." Auf dieses Gesetz hatten sich Union und SPD nach zähen Verhandlungen geeinigt.

Die Kommunen loben das Gesetz zwar inhaltlich, verweisen aber auf die zusätzlichen Personalkosten, die es für sie bedeutet: "Städte und Gemeinden werden mehr Personal brauchen, um die neuen Aufgaben erfüllen zu können. Diese Kosten müssen sie erstattet bekommen", sagte Lübking.

Im Übrigen müssten die Länder für die zusätzlichen Kosten der Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes aufkommen. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, sagte den Funke-Zeitungen: "Diese zusätzlichen Belastungen sind eine Zumutung für die Kommunen."

Schauws hat deshalb "Sympathien dafür, wenn die Kommunen versuchen, einen Teil ihrer zusätzlichen Kosten auf anderen Wegen wieder hereinzuholen". Ob eine Konzession der geeignete Weg sei, müsse man sehen. Das Gesetz müsse auf jeden Fall nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat gebilligt werden.

Schauws bezifferte die Kosten für die Umsetzung des neuen Gesetzes auf mindestens 17 Millionen Euro. Sie bezog sich dabei auf frühere Versionen des Gesetzes. Das neue Prostituiertenschutzgesetz sieht außer der Genehmigungspflicht von Bordellen auch vor, dass Prostituierte sich bei den örtlichen Behörden anmelden und zur Gesundheitsberatung gehen müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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