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Voigtsberger fordert Verzicht auf Baugenehmigungen für Solaranlagen

Archivmeldung vom 04.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bildquelle: aboutpixel.de / Energie von der Sonne © Rainer Sturm
Bildquelle: aboutpixel.de / Energie von der Sonne © Rainer Sturm

Für Solaranlagen auf Gebäuden sollte künftig grundsätzlich keine Baugenehmigung mehr erforderlich sein. „Der Bund muss bei der im Frühjahr 2011 anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen und Rechtssicherheit herstellen“, forderte Bauminister Harry K. Voigtsberger am Montag (4. Oktober) in Düsseldorf. „Nur so lassen sich rechtliche Konflikte in Wohngebieten bei der Nutzung von Solarenergie vermeiden.“

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus der vergangenen Woche ist für das Betreiben einer Solaranlage im Außenbereich - in diesem Fall auf dem Dach einer Scheune - eine Baugenehmigung erforderlich. Diese Solaranlage wurde großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt. Die gewonnene Energie ging weit über den Eigenbedarf hinaus und wurde vom Betreiber ins Netz eingespeist.

„Dieses Urteil hat bei den Eigentümern von kleinen Solaranlagen im Wohnbereich zu einer erheblichen Verunsicherung geführt“, sagte der Minister. „Das Gericht hat offen gelassen, wie hoch der Stromanteil für die Eigennutzung sein muss, ohne dass dies als gewerblich gilt.“ Das Ministerium kündigte daher eine Klarstellung für die Bauaufsichtsbehörden an.

Private Solaranlagen auf Hausdächern in Wohngebieten sollten auch dann zulässig bleiben, wenn nur ein kleiner Teil der Solarenergie selbst genutzt oder wieder aus dem Netz zurückgeholt werde, so der Minister. Der Verzicht auf eine Baugenehmigung könnte jetzt noch in reinen Wohngebieten zu rechtlichen Konflikten führen. Die Bauaufsicht müsste dann eingreifen. Voigtsberger: „Das sollte durch eine bald mögliche Änderung im Bauplanungsrecht verhindert werden.“ Außerdem sollte die Nutzung der Solarenergie im Außenbereich auf bereits errichteten und genehmigten Gebäuden grundsätzlich gestattet werden.

Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW)

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