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Mietpreisbremse: Vermieter kündigen Mieterhöhungen an

Archivmeldung vom 25.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Die für 2015 geplante Einführung der Mietpreisbremse wird in den nächsten Monaten möglicherweise zu deutlichen Mieterhöhungen führen. In der "Bild" kündigte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, an, Vermieter würden bei Neuvermietungen jetzt erhebliche Zuschläge verlangen. Die Vermieter "haben Torschlusspanik, dass sie ihre Mieten nach Einführung des Gesetzes erst einmal nicht mehr anheben dürfen", sagte Warnecke: Die höheren Mieten bei Neuverträgen seien "eine logische Konsequenz" der Mietpreisbremse.

Auch Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln erwartet in den nächsten Monaten deutliche Mieterhöhungen bei Neuverträgen. "Die Ankündigung der Mietpreisbremse wird dazu führen, dass Vermieter bis zur Umsetzung des Gesetzes die Mieten im Falle von Neuverträgen noch einmal besonders stark erhöhen werden", sagte Voigtländer der "Bild". Außerdem werde es nach Inkrafttreten des Gesetzes mehr Mietverträge mit Staffelmieten oder mit indexierten Mieten geben, die automatisch mit der Inflationsrate steigen, erklärte der IW-Experte.

Mieterbund: Halbe Million Mieter können von Mietpreisbremse profitieren

Der von der Bundesregierung beschlossene Kompromiss zur Mietpreisbremse könnte laut Mieterbund eine halbe Million Mieter in Deutschland vor Mietwucher schützen: "Jährlich werden etwa 500.000 Mieter von der Mietpreisbremse profitieren können", sagte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB), im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Zahl könne zunächst nur hochgerechnet werden, so Siebenkotten. Der Grund: Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten. Diese müssen jedoch erst von den Bundesländern ausgewiesen werden. "Vor allem Großstädte, Ballungsgebiete und Universitätsstädte werden hierunter fallen", schätzte Siebenkotten ein. "Von den gut 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland liegen nach unserer Einschätzung etwa fünf Millionen in diesen Gebieten", führte er aus. Lege man eine "Umzugsquote von circa zehn Prozent" zugrunde, ergebe das die genannten 500.000 betroffenen Mieter, erklärte Siebenkotten.

Auf wenig Verständnis stößt bei ihm die Ausnahme neugebauter Wohnungen von der Mietpreisbremse. Diese werde zudem "eine eher geringe praktische Bedeutung" haben, kritisiert Siebenkotten: "Von den schätzungsweise 90.000 neu gebauten Mietwohnungen pro Jahr dürften etwa 30.000 in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf liegen", rechnete er vor. "Da aber die Mietpreisbremse bei der Erstvermietung von Neubauwohnungen nie gelten sollte, bezieht sich der jetzt gefundene Kompromiss nur auf die Zweit- oder Drittvermietung dieser 30.000 Wohnungen", sagte Siebenkotten. Diese Voraussetzungen würden vermutlich bei "weniger als 2.000 bis 3.000 Wohnungen pro Jahr" erfüllt sein, schloss der DMB-Bundesdirektor.

Die neue Regelung schreibt vor, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf.

Die Mietpreisbremse soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten. Ausgenommen sind Mieten im Wohnungsneubau.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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