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Zeitung: HSH Nordbank muss Vermögenswerte mit mehr Eigenkapital unterlegen

Archivmeldung vom 08.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
HSH Nordbank AG Logo
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Die HSH Nordbank muss sich nach einem Bericht des "Handelsblatts" (Mittwochsausgabe) auf höhere Belastungen durch die Bankenregulierung einstellen. Das norddeutsche Institut gehört zu den Banken, die durch die Umsetzung der EU-Eigenkapitalrichtlinie für Weiterverbriefungen ("CRD III") besonders betroffen sind. Die harte Kernkapitalquote wird sich um bis zu drei Prozentpunkte reduzieren. Das ist aus Sicht der HSH Nordbank misslich, aber tragbar.

"Auch mit einer Kernkapitalquote unter den Bedingungen von CRD III sind wir solide kapitalisiert und können unser Geschäft auch als Kreditgeber wie geplant umsetzen und weiterentwickeln", sagte der Risiko- und Finanzvorstand Constantin von Oesterreich dem "Handelsblatt". Die Bank weist darauf hin, dass der jüngste Stresstest der europäischen Bankaufsichtsbehörde Eba bereits nach den neuen Regularien berechnet wurde. Den Test bestand die Bank mit einer Kernkapitalquote von 9,6 Prozent.

Ohne CRD III läge die Quote bei 12,6 Prozent. Die Betroffenheit der Bank durch CRD III hängt mit der in Deutschland einmaligen Absicherung der Bilanz zusammen, die die 2008 in Schieflage geratene Bank stabilisierte. Die Bank erhielt von den Mehrheitseignern nicht nur eine Kapitalspritze in Höhe von drei Milliarden Euro. Die damals 180 Milliarden Euro schwere Bilanz, zu der auch besicherte Wertpapiere gehören, wurde mit einer zehn Milliarden Euro schweren Garantie der Länder versehen, die mit einer Provision von vier Prozent jährlich vergütet wird. Mittlerweile wurde die Garantie auf sieben Milliarden Euro abgeschmolzen. Formal handelt es sich bei der Garantie um eine Verbriefung, die jetzt mit mehr Eigenkapital unterlegt werden muss. Waren für Verbriefungen bislang eine Eigenkapitalunterlegung von sieben Prozent erforderlich, so sind es künftig 20 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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