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Ex-Post-Chef Zumwinkel: Mit einem Deal zu einer Bewährungsstrafe?

Archivmeldung vom 13.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Nach Informationen des "Handelsblattes" soll eine zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgehandelte Vereinbarung den Ex-Post-Chef vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Der Deal in dem Prozess sieht eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung vor, wenn Zumwinkel ein Geständnis ablegt.

Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss wohl nicht ins Gefängnis. Nach Angaben des "Handelsblatts" haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden.
 
Die Zeitung bei ihrem Bericht beruft sich auf Justizkreise. Im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen.
 
Ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Auch bei den Anwälten von Zumwinkel gab es dazu auf Nachfrage keinen Kommentar. Der Prozess gegen Zumwinkel soll am 22. Januar in Bochum starten.
 
Der Ex-Post-Chef soll sich wegen Steuerbetrugs aus den Jahren 2002 bis 2006 vor Gericht verantworten. Die hinterzogene Summe soll bei knapp einer Mio. Euro liegen.

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