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Krupp-Stiftung kann Machtfülle des Beitz-Nachfolgers beschränken

Archivmeldung vom 03.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Logo der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Das Logo der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Die Krupp-Stiftung kann den Nachfolger für den am Dienstag verstorbenen Berthold Beitz als "Vorstand" oder als "geschäftsführendes Mitglied" des Kuratoriums wählen. "Den Vorsitz im Kuratorium führt das geschäftsführende Kuratoriumsmitglied, sofern ein solches bestellt ist. Andernfalls wählt das Kuratorium aus seiner Mitte für die Dauer von jeweils drei Jahren einen Vorsitzenden", zitiert die "Rheinische Post" aus der geheimen Satzung der Stiftung.

Als "Vorstand" hätte der neue Stiftungschef wesentlich weniger Kompetenzen. "Ist ein geschäftsführendes Kuratoriumsmitglied bestellt, so erfordern Beschlüsse gegen seine Stimme eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden", heißt es laut dem Bericht der Zeitung in der Satzung. Werde der neue Stiftungschef lediglich als "Vorstand" des Kuratoriums gewählt, hat seine Stimme demnach nur in Patt-Situationen mehr Gewicht als die der übrigen Kuratoriumsmitglieder. Außerdem kann das Kuratorium seinen "Vorstand" nur für drei Jahre wählen, ein "geschäftsführendes Mitglied" aber für zwölf Jahre.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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