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Lehman-Zertifikate: Anspruchsfrist endet am 22. September 2009

Archivmeldung vom 10.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Inhaber von Lehman-Zertifikaten haben nur noch sechs Wochen Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden.

Das zuständige New Yorker Insolvenzgericht hat nun die Fristen bekanntgegeben, innerhalb derer die Inhaber von Lehman-Zertifikaten ihre Forderungen in den USA anmelden müssen. Grundsätzlich haben die Betroffenen bis zum 22. September 2009 Zeit, ihre Forderungen anzumelden.

Eine längere Frist gilt für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury emittiert wurden und in der Lehman Programs Securities List aufgeführt sind. Für diese gilt folgendes Verfahren: Anleger müssen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Anspruchsformular per Post an die United States Bankruptcy Court/ Southern District of New York schicken, das dort bis zum 2. November 2009 eingegangen sein muss.

In das Anspruchsformular für Lehman-Anleger ist vom Verbraucher unter anderem eine Sperrnummer einzutragen. Diese muss zuvor bei der jeweiligen Depotbank beantragt werden. Die Depotbank wiederum kann die Sperrnummer nur bis zum 23. Oktober 2009 bei den zuständigen Verwahrstellen beantragen.

Ausgang des Insolvenzverfahrens ungewiss

"Zwar begrüßen wir, dass mit dem Insolvenzverfahren gegen den Mutterkonzern begonnen wurde", so Gerd Billen (53), Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin, "aber ob Verbraucher hierdurch tatsächlich eine nennenswerte Auszahlung erwarten können, ist allerdings ungewiss. Denn Zertifikatsinhaber werden nicht vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient. Auch ist nicht abzusehen, wie lange sich das Verfahren hinziehen wird." 

Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net / Siegfried Siewert)

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