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Studie: Für Lohndumping durch Werkverträge gibt es keinen Beleg

Archivmeldung vom 14.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Auf der Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) können erstmals Aussagen über den wirtschaftlichen Status von Werkvertragsnehmern getroffen werden. Das Ergebnis: Selbständige, die Werkverträge abschließen, sind im Durchschnitt besser qualifiziert und verfügen über ein deutlich höheres Einkommen als abhängig Beschäftigte. Der monatliche Bruttoverdienst liegt bei Selbständigen mit Werkverträgen im Durchschnitt bei 3.490 Euro, während abhängig Beschäftigte im Schnitt 2.507 Euro verdienen. Nur sechs Prozent der selbständigen Werkvertragsnehmer sind von Armut bedroht und damit seltener als abhängig Beschäftigte (sieben Prozent). Das sind die Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

"Das Interesse der Gewerkschaften, ihre Mitbestimmungsrechte auch auf strategische Entscheidungen der Unternehmensführung auszuweiten, ist nachvollziehbar, widerspricht aber den Prinzipien unserer Sozialen Marktwirtschaft. Das Recht auf unternehmerische Freiheit ist sogar grundgesetzlich geschützt. Eine Ausweitung der bestehenden Regulierung von Werkverträgen ist weder aus rechtlicher noch aus ökonomischer Sicht nötig", so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.

Für das von den Gewerkschaften behauptete Lohndumping konnten die Wissenschaftler des IW keine Anzeichen finden. Dazu der Studienautor Holger Schäfer: "Die Regulierungsforderungen werden durch die unbewiesene Vermutung begründet, dass Werkvertragsarbeitnehmer in eine Rolle als Beschäftigte zweiter Klasse gedrängt würden. Werkvertragsarbeitnehmer sind aber ganz normale Arbeitnehmer und haben daher auch die gleichen Rechte. Auch für die Vermutung, dass selbstständige Werkvertragsnehmer in überdurchschnittlichem Maße von sozialen Problemlagen betroffen seien, fehlt ein belastbarer empirischer Beweis." Auch arbeitsrechtlich bestehe kein Handlungsbedarf, da es bereits die bestehende Rechtslage zulasse, zwischen echten und Scheinwerkverträgen zu unterscheiden.

Pellengahr: "Wenn die Gewerkschaften der Meinung sind, dass die Löhne der Werkvertragsarbeitnehmer zu niedrig sind, dann wäre es ihre Aufgabe, diese Arbeitnehmer zu organisieren und auf dem Wege von Tarifverhandlungen höhere Löhne durchzusetzen. Der Ruf nach dem Gesetzgeber kann und darf kein Ersatz für tarifpolitische Kernfunktionen sein."

Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (ots)

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