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Deutsche Post darf zunächst Markennamen behalten

Archivmeldung vom 24.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Laut dem Bundesgerichtshof darf der Begriff "Post" vorerst nur von der Deutschen Post AG weiterverwendet werden. Mit diesem Urteil kommt der erste Zivilsenat des BGH der Deutschen Post entgegen, die im Jahr 2003 gegen die Löschung des Markennamens geklagt hatte.

Das Patentgericht hatte der Post im vergangenen Jahr auf Antrag mehrerer Konkurrenten das Exklusivrecht abgesprochen, weil das Wort "Post" eine reine Beschreibung von Briefdienstleistungen sei. (Az.: I ZB 37/07 u.a.) Gegen die Eintragung ins Markenregister hatten unter anderem die deutsche Tochter der niederländischen Post TNT, TNT Post, die Turbo P.O.S.T GmbH und der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste Beschwerde eingelegt.

Als das Patentgericht dieser stattgab, zog die Post vor den (Bundesgerichtshof) BGH. In der Verhandlung am Donnerstag hatte die Deutsche Post darauf gepocht, dass der Begriff untrennbar mit dem Unternehmen verbunden sei, wie ihr Anwalt Hilmar Raeschke-Kessler sagte. In Untersuchungen brächten 84,6 Prozent der Befragten das Wort "Post" mit dem ehemaligen Monopolisten in Verbindung. Damit sei die Deutsche Post bekannter als Spitzenpolitiker. 


Der Vertreter der Post-Konkurrenten, Volkert Vorwerk, hatte dagegen argumentiert, dass es den Begriff schon vor 300 Jahren gegeben habe, als der ehemalige Staatsbetrieb noch gar nicht existierte. Der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm hatte gesagt, der Fall sei schwer zu entscheiden, da mit dem Begriff "Post" sowohl die Deutsche Post AG als auch die Pakete und Briefe an sich sowie deren Transport in Verbindung gebracht würden.

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