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Datenschutzbehörde prüft neues Angebot der Deutschen Post

Archivmeldung vom 29.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Die Bundesdatenschutzbehörde untersucht ein neues Angebot der Deutschen Post, die "digitale Kopie", auf seine Vereinbarkeit mit dem Datenschutz. Die Prüfung erfolge mit einem "besonderen Fokus auf die Wahrung des Telekommunikations- und Postgeheimnisses", teilte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit.

Es geht um digitale Kopien von Geschäftsbriefen, welche sich die Deutsche Post seit Jahresbeginn von Großversendern wie Versicherungen, Banken oder Telekommunikationsunternehmen auf ihre Rechner laden lässt. Ein kleiner Teil davon wird anschließend elektronisch an die Inhaber von E-Post-Konten zugestellt. Der große Rest soll für Werbung genutzt werden.

Dazu will die Post Kunden, die noch kein E-Post-Konto haben, für die aber trotzdem digitale Kopien eingehen, herausfiltern und gezielt anschreiben. Das stößt bei den obersten Datenschützern auf Vorbehalte. Die Post hat diesen Teil ihres Projektes deshalb auf Eis gelegt. Es werde noch untersucht, "ob und inwieweit es überhaupt zulässig ist, für die werbliche Ansprache von neuen Kunden E-Post-fähige Sendungen auf Mikrozellenebene auszuwerten und die Sendungsempfänger zu kontaktieren", zitiert die FAZ den BfDI. Die Post habe zugesichert, eine abschließende Bewertung der Datenschutzbehörde abzuwarten, bevor sie die Daten für die Werbung nutze.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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