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Veranstaltungsbranche kritisiert Bund-Länder-Beschlüsse: „Wirtschaftlich keinen Sinn“

Archivmeldung vom 12.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Musikfestival (Symbolbild)
Musikfestival (Symbolbild)

Bild: © CC0 / mikewallimages / Pixabay

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zu neuen Corona-Regeln für den Herbst kann es auch für die Konzert- und Veranstaltungsbranche weiter mau aussehen - die Reaktionen von allen Seiten sind Kritik und Verzweiflung. Dabei gibt es Hygienekonzepte, die nachweislich sichere Veranstaltungen gewährleisten. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Bei einem Gipfeltreffen am 10. August 2021 haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer neue Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Demnach bleiben Veranstaltungen unter Einhaltung der 3-G-Regel prinzipiell erlaubt, es seien aber auch Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys weiter möglich, und die Veranstalter müssten Hygienekonzepte vorlegen. Vor allem die Länder seien nun in der Pflicht, „angemessene Lösungen für Großveranstaltungen, Feiern in geschlossenen Räumen und Zusammenkünften in Clubs und Diskotheken“ zu finden. Laut den Politikern seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen verbunden seien, heißt es in der Fachzeitschrift „Musikwoche“.

Konzerte als „Superspreading Events“?

Kritik an den neuen Beschlüssen kommt von Christian Eichenberger, Mitinitiator der Protestaktion der Musikindustrie #AlarmstufeRot und Vorstand von FWD, der Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft:

Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs werden pauschal mit dem Stigma ‚Superspreading Events' etikettiert. Trotz vieler erfolgreicher Testevents in Deutschland und Europa. Das beschädigt das Vertrauen der Besucher dauerhaft. Außerdem werden damit Schreckensszenarien gezeichnet, die den Behörden nahelegen, Anlässe doch zu limitieren. So droht erneut ein deutscher Flickenteppich in der Umsetzung durch die Länder. Alle Ebenen müssen das Prinzip der Vorsicht zu einem Prinzip des Möglichmachens weiterentwickeln.

Keine Perspektive

In einer ersten Stellungnahme des Bundes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) zu den aktuellen Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz kritisiert dessen Präsident Jens Michow, dass jene den Kulturveranstaltern keine Perspektive böten. „Die Veranstaltungsbranche ist es gewohnt, dass sie bei den Corona-Gipfeln bestenfalls am Rand erwähnt wird", schreibt der BDKV-Präsident.

Nun sind Veranstaltungen in dem Beschluss vom Dienstag zwar ausdrücklich erwähnt worden - eine Perspektive finden Kulturveranstalter darin allerdings nicht. Einschränkungen der Teilnehmerzahlen sollen weiter möglich bleiben und für Veranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern ist das nun sogar zwingend festgelegt.

Die zulässige Auslastung darf bei solchen Großveranstaltungen maximal bei 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen und ist auf maximal 25.000 Zuschauer begrenzt.

Testpflicht nicht neu

Die Regelung, dass nicht Geimpfte für den Besuch von Veranstaltungen zwingend ein negatives Testergebnis vorlegen müssten, ändere, so Michow, nichts an der aktuellen Situation. Auch bisher waren die Veranstalter aufgrund der mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzepte verpflichtet, sich von nicht Geimpften einen Negativtest vorlegen zu lassen.

Solange die Kapazitätsbeschränkungen nicht fallen, macht Veranstalten wirtschaftlich keinen Sinn. Veranstaltungen mit Kapazitätsreduktionen sind bestenfalls Beschäftigungsmaßnahmen für Künstler:innen, Mitarbeiter:innnen der Veranstaltungsunternehmen und die vielen Solo-Selbständigen, die mit der Durchführung von Veranstaltungen ihr Geld verdienen. Wirtschaftlich können sie nicht sein.

Keine einheitlichen Regelungen

Zwar sehe der Beschluss Kapazitätsbeschränkungen zwingend nur für Veranstaltungen ab 5000 Personen vor. Dass die Länder auf entsprechende Beschränkungen bei kleineren Veranstaltungen zukünftig verzichten werden, hält Michow jedoch für unwahrscheinlich. Und selbst wenn es in einigen Regionen Ausnahmen gäbe, wie es in Baden-Württemberg soeben beschlossen wurde - dort sollen ab Montag Veranstaltungen für 3G-Personen ohne Einschränkungen ermöglicht werden -, würden Tourneen nicht durchführbar sein, solange es in jedem Land unterschiedliche Anordnungen gibt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass auch für kleinere Veranstaltungen - wie bei den Großveranstaltungen - zumindest überall eine Auslastung von 50 Prozent gestattet wird. Auch wenn dies die aktuelle Situation verbessern würde (derzeit ist die Nutzung der Hallen häufig auf 25 Prozent Auslastung beschränkt), wäre dies aber keineswegs eine grundsätzlich befriedigende Lösung. Denn auch eine Einnahmechance von 50 Prozent macht bei Kosten von 100 Prozent wirtschaftlich kaum Sinn. Unsere Dienstleister werden deshalb nicht auf 50 Prozent ihrer üblichen Vergütung verzichten.

„Wenn man wünscht, dass unsere Branche nicht die letzte Hoffnung verliert, dass es für sie noch eine Zukunft geben könnte, müssen wir erwarten, dass die Länder endlich bei allen Veranstaltungsgrößen auf Abstandsregeln verzichten", fordert Michow.

Seliger lässt nur noch mit PCR-Test rein

Berthold Seliger, seit 33 Jahren als Konzertagent und Tourneeveranstalter tätig, hat zur aktuellen Pandemie-Situation im Livebereich eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen formuliert zu Voraussetzungen für die sichere Durchführung von Konzerten und Tourneen.Zu den Konzerten seiner Agentur werden demnach weiterhin alle Fans unter Beachtung der 3G-Regeln eingelassen: Vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis („bevorzugt digital via Corona-WarnApp oder CovPass, aber auch mit gelbem Impfbuch"), Genesene und Getestete (mit PCR-Test), wie die „Musikwoche“ schreibt. Die Antigen-Schnelltests gelte es nach Seligers Meinung indes, sofort zu „vergessen". Sie seien mit einer Fehlerquote von 40 Prozent zu unsicher „und laut LKA häufig manipuliert". Stattdessen schlägt Seliger vor, sofort PCR-Gurgeltests nach österreichischem Vorbild einzuführen - kostenlos und ein Ergebnis binnen 24 Stunden bietend. Regelmäßige und rasche Tests bezeichnet Berthold Seliger als eine „Art Schutzschild für die Bevölkerung". Tanzveranstaltungen und Stehkonzerte in Clubs, aber auch in Arenen sowie Open Airs ohne Abstand und Maske können seiner Ansicht nach „sicher sowieso nur mit aktuellen PCR-Tests aller Beteiligten durchgeführt werden“.

„Sehr sichere Veranstaltungen“

Alle Konzertveranstalter und Konzerthäuser, Venues und Clubs haben laut Seliger „detaillierte Hygienekonzepte entlang der Auflagen der örtlichen Behörden erarbeitet und umgesetzt: Moderne und hocheffektive Belüftungsanlagen, sichere Einlassbereiche, sinnvolle Beschränkungen, wo notwendig (zum Beispiel FFP2-Maskenpflicht, reduzierte Getränkeausgabe, zum Teil Hygiene-Stewards etc.)“.Unter der Vorgabe, dass nur Menschen nach den 3G-Regeln in Konzerte Einlass erhalten, können diese, wie Seliger formuliert, „als sehr sichere Veranstaltungen gelten“. Er ruft alle an Livemusik Interessierten auf:

Fürchten Sie sich nicht! Kommen Sie wieder in unsere Konzerte, genießen Sie die Möglichkeiten und Bereicherungen, die die aktive Teilnahme an Kulturveranstaltungen in unserer Gesellschaft bereithält.

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