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Zeitung: Deutsche Banken dürfen ihre Bonussysteme nicht abschaffen

Archivmeldung vom 01.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Florentine / pixelio.de
Bild: Florentine / pixelio.de

Banken in Deutschland dürfen ihre Bonussysteme nicht abschaffen. Die für die Bankenaufsicht in Deutschland zuständigen Behörden Bafin und Bundesbank verlangen von den Kreditinstituten, dass sie für einen großen Teil ihrer Mitarbeiter variable Vergütungssysteme vorhalten, berichtet die "Frankfurter Rundschau". Die Aufsicht erwarte, dass alle Institute ihre Vergütungssysteme so ausgestalten, dass Anreize für die Geschäftsleiter und die Mitarbeiter unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, vermieden würden, teilte die Bafin in Abstimmung mit der Bundesbank der "Frankfurter Rundschau" auf Anfrage mit.

Durch eine variable Vergütung sollten angemessene Verhaltensanreize gesetzt werden und die variable Vergütung auch als Unternehmenssteuerungsinstrument dienen, so die Behörde. Bei einer rein fixen Vergütung könne das Institut einzelne Mitarbeiter gerade nicht steuern und insbesondere negatives Verhalten nicht durch Minderung oder das Streichen der variablen Vergütung sanktionieren. "Daher sind diejenigen außertariflich beschäftigten Mitarbeiter variabel zu vergüten, bei denen durch die variable Vergütung eine Steuerung sinnvoll und notwendig ist.

Dies betrifft insbesondere Geschäftsleiter und Risikoträger bedeutender Institute", so die Bafin zur FR. Bedeutende Institute sind laut der seit Januar geltenden Institutsvergütungsverordnung, auf die sich die Finanzaufsicht bezieht, Kredithäuser mit einer Bilanzsumme ab 15 Milliarden Euro in den vergangenen drei Jahren. Die Institutsvergütungsverordnung verlange "grundsätzlich für bestimmte Mitarbeitergruppen, dass die Gesamtvergütung weiterhin aus einem fixen und einem variablen Bestandteil besteht", teilte die Bafin der "Frankfurter Rundschau" mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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