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Konsumgüterhersteller Procter & Gamble wehrt sich gegen Kartellamt

Archivmeldung vom 18.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Procter-&-Gamble-Hauptquartier in Cincinnati, Ohio.
Procter-&-Gamble-Hauptquartier in Cincinnati, Ohio.

Foto: Tysto
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Konsumgüterhersteller Procter & Gamble will sich gegen das Bußgeld des Bundeskartellamts zur Wehr setzen. "Wir werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen", sagte eine Sprecherin dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Es sei ein wesentlicher Grundsatz des Unternehmens, "sich an Wortlaut und Zweck der Gesetze zu halten, wo immer wir operieren".

Der US-Konsumgüterriese soll sich jahrelang mit anderen führenden Markenartikelherstellern im Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" über Preiserhöhungen, Rabattforderungen und die Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht haben und so den Wettbewerb beeinträchtigt haben. Das Bundeskartellamt hatte aufgrund der Vorwürfe gegen mehrere Unternehmen ein Prüfverfahren eröffnet. Gegen neun Unternehmen, unter anderem Henkel, Johnson & Johnson und Unilever, waren die Kartellverfahren bereits zwischen 2008 und Ende 2011 mit Bußgeldbescheiden einvernehmlich beendet worden. Mit Bußgeldbescheiden gegen weitere sechs Unternehmen, unter anderem Procter & Gamble und die Beiersdorf AG, wurde nun das Verfahren nun am Montag abgeschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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