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Eklat in Düsseldorf - Sparkassenaufsicht hält Jahresabschluss für rechtswidrig

Archivmeldung vom 09.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sparkasse
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Der so genannte "Sparkassenstreit" in Düsseldorf ist fürs Erste entschieden. Nach Informationen des Politikmagazins "Panorama 3" im NDR Fernsehen hat die Sparkassenaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrem Bescheid vom Donnerstag, 9. Juni, den Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Düsseldorf für "aufgehoben" erklärt. Begründung: Der Jahresabschluss sei rechtswidrig festgestellt worden. Außerdem seien die Interessen des Trägers, der Stadt Düsseldorf, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Sie gibt damit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) recht, der eine höhere Beteiligung der Stadt an den Gewinnen der Sparkasse gefordert hatte. Der Ausgang des Konflikts dürfte Auswirkungen auf die Gewinnverwendung aller Sparkassen in Deutschland haben.

Für die Stadtsparkasse Düsseldorf ist diese Entscheidung eine schwere Niederlage. Bei dem seit Monaten andauernden Streit zwischen dem Vorstand der Sparkasse und Oberbürgermeister Geisel geht es um die Millionengewinne der Bank und darum, wer entscheiden darf, was mit dem Geld passiert. Normalerweise einigen sich Bankvorstand und Verwaltungsrat einvernehmlich über die Verwendung der Gewinne, nicht jedoch in Düsseldorf. Dort hatte die Sparkasse 2014 vor Steuern einen Gewinn in Höhe von rund 135 Millionen Euro erzielt. Den Großteil des Geldes wollte der Vorstand jedoch in die Reserven der Bank stecken. Nur 3,3 Millionen Euro wurden als Jahresüberschuss ausgewiesen. Nur über die Verwendung dieser Summe konnte der Verwaltungsrat mitentscheiden.

Oberbürgermeister Geisel als Vorsitzender des Verwaltungsrats wollte dies nicht akzeptieren und rief die Sparkassenaufsicht an. Die sollte klären, ob der Verwaltungsrat auch über die Vorabrückstellung des Gewinns mitentscheiden darf. Geisel vertritt die Auffassung, dass eine dermaßen hohe Rückstellung für die Reserven gar nicht notwendig sei. Denn schon heute erfüllt die Stadtsparkasse die staatlich geforderten Kapitalquoten bei weitem.

Der Oberbürgermeister ist deutschlandweit der erste Kommunalpolitiker, der den Jahresabschluss seiner Sparkasse angefochten hat. Als Konsequenz aus dem Bescheid der Sparkassenaufsicht fordert Geisel: "Ich hoffe, dass der Vorstand nunmehr zügig die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 in einer Weise aufstellt, die die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte von Verwaltungsrat und Träger respektiert."

Die Stadtsparkasse Düsseldorf gab noch keine Stellungnahme in der Sache ab. "Wir müssen zunächst die Begründung analysieren", so Gerd Meyer, der Sprecher der Sparkasse, gegenüber "Panorama 3".

Gegen den Beschluss der Sparkassenaufsicht kann innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht werden.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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