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Gericht erlaubt Streik der Lufthansa-Flugbegleiter in Düsseldorf

Archivmeldung vom 11.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat den weiteren Streik der Flugbegleitergewerkschaft UFO bei der Lufthansa am Standort Düsseldorf erlaubt. Das Gericht lehnte am Mittwoch eine erneute Klage der Airline gegen den Arbeitskampf ab. Damit kann die Gewerkschaft ihren Ausstand auch in Düsseldorf wie geplant bis zum Freitag fortsetzen.

Zuvor war bereits ein Eilantrag der Lufthansa beim Arbeitsgericht Darmstadt gescheitert, den Streik der Flugbegleiter an den Standorten München und Frankfurt am Main gerichtlich verbieten zu lassen.

Am Dienstag hatte das Gericht in Düsseldorf den Streik am Standort Düsseldorf für den Dienstag untersagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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