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Erhöhter Absatz von Tabakwaren vor Inkrafttreten der EU-Tabakrichtlinie

Archivmeldung vom 21.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im ersten Quartal 2016 wurden in Deutschland 22,0 % mehr Zigaretten versteuert als im ersten Quartal 2015. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren die Absatzmengen aller anderen Tabakwaren ebenfalls deutlich höher.

Ursächlich für die deutliche Steigerung ist das am 20. Mai 2016 in Kraft tretende neue Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung, womit Vorgaben der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden (unter anderem eine Neuregelung der Warnhinweise mit sogenannten "Schockbildern"). Es ist eine Übergangsfrist von einem Jahr für den Abverkauf der noch nach altem Recht produzierten Tabakerzeugnisse vorgesehen. Die Hersteller nutzen derzeit die Kapazitäten für die Vorproduktion von Tabakwaren nach dem noch geltenden Recht, um in der Phase der Produktionsumstellung die Abnehmer mit diesen vorproduzierten Produkten bedienen zu können.

Insgesamt wurden im ersten Quartal 2016 Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 6,7 Milliarden Euro versteuert. Das waren 1,4 Milliarden Euro oder 27,6 % mehr als im ersten Quartal 2015. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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