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Arbeitsminister Heil will Weiterbildung in Betrieben großzügig fördern

Archivmeldung vom 01.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldscheine (Symbolbild)
Geldscheine (Symbolbild)

Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Unternehmen im digitalen Wandel, die ihre Mitarbeiter weiterbilden, sollen ab 1. Januar 2019 großzügige finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt. Die Unternehmen müssen sich allerdings an der Weiterbildung beteiligen. "Es können Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Zeit während der Qualifizierung mit einer anteiligen Lohnfortzahlung gefördert werden.

Die Summen werden nach Betriebsgrößen gestaffelt", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Rheinischen Post". So sieht der Entwurf vor, dass Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten voll unterstützt werden sollen. Bei Unternehmen mit mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigen soll sich den Plänen zufolge der Arbeitgeber zu 50 Prozent beteiligen. Große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sollen einen Eigenanteil von 75 Prozent leisten. "Ich habe mit dem Gesetz insbesondere Arbeitnehmer im Blick, für die der digitale Wandel auch bei guter Qualifikation eine große Herausforderung ist", sagte Heil.

Daher sollten die Betriebe unabhängig von ihrer Größe von einer Kostenbeteiligung freigestellt werden, wenn es um eine Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahre und um schwerbehinderte Arbeitnehmer gehe. Das Programm ist nicht gedeckelt. Deutschland sei für die Digitalisierung noch nicht gut genug gerüstet, sagte Heil. "Mit diesem Gesetz gehen wir einen ersten Schritt, um von der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung zu kommen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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