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Reallöhne im 1. Quartal 2014 zum Vorjahresquartal um 1,3 % gestiegen

Archivmeldung vom 24.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung sind die Reallöhne in Deutschland vom ersten Quartal 2013 bis zum ersten Quartal 2014 um 1,3 % gestiegen. Dies ist der höchste Reallohnanstieg seit dem zweiten Quartal 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren im 1. Quartal 2014 die Nominallöhne um 2,6 % höher als im Jahr zuvor, die Verbraucherpreise legten um 1,2 % zu. Sowohl die regelmäßig gezahlten Verdienstbestandteile als auch die Sonderzahlungen trugen zu diesem hohen Verdienstzuwachs bei.

Im Jahr 2013 verdienten Voll- und Teilzeitbeschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 19,65 Euro brutto. Sonderzahlungen wurden in diesem Durchschnittswert nicht berücksichtigt. Auf Ebene der Bundesländer hat Hamburg mit 22,12 Euro den höchsten Bruttostundenverdienst und liegt damit vor Hessen (21,65 Euro) sowie Baden-Württemberg (21,23 Euro). Schlusslicht der Länder im früheren Bundesgebiet ist Schleswig-Holstein mit 18,17 Euro. Die geringsten Bruttostundenverdienste werden in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (jeweils 15,02 Euro) sowie Sachsen-Anhalt (15,09 Euro) gezahlt.

Auf Ebene der Leistungsgruppen und Bundesländer sind die Verdienstunterschiede noch ausgeprägter: Arbeitnehmer in leitender Stellung verdienten in Hessen mit durchschnittlich 38,94 Euro am meisten. Am wenigsten verdienten ungelernte Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern mit durchschnittlich 9,07 Euro.

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung wird seit dem Berichtsjahr 2007 durchgeführt und umfasst 40 500 Betriebe im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich. Die Merkmale der Vierteljährlichen Verdiensterhebung sind in Anlehnung an die Vorgaben des betrieblichen Rechnungswesens definiert.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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