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Die Rechtsform des Jahres 2005 - Limited & Co. KG

Archivmeldung vom 07.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Zeiten hoher Flexibilität und hoher Risiken auf der einen und zugleich beständig abnehmender Erträge und Handlungsspielräume auf der anderen Seite, können Unternehmen jetzt auf eine neue Rechtsform zugreifen: die Limited & Co. KG. Nicht von ungefähr gilt dieses Unternehmenskonstrukt unter Experten als "Rechtsform des Jahres 2005".

Der seit 2003 anhaltende Limited-Boom in Deutschland verbindet sich mit dem Namen der Consultingfirma Go Ahead. Wer seine Ltd. online unter www.go-limited.de bestellt, ist bereits binnen Wochenfrist mit Eintragung ins englische Handelsregister voll rechtsfähig; gegen Aufpreis ist sogar ein 24-Stunden-Service möglich. Rund 15.000 Selbständige, Handwerker, Existenzgründer und bestehende Unternehmen haben via Go Ahead bereits diesen unkomplizierten Weg genutzt, um an der verkrusteten GmbH vorbei vom unbürokratischen englischen Gesellschaftsrecht profitieren zu können.

Nach einer aktuellen Schätzung gibt es in Germany gegenwärtig rund 24.000 "deutsche" Limiteds, deren Gesellschafter oft nur 100 britische Pfund anstatt 25.000 Euro wie bei einer GmbH eingelegt haben. Die Mindesteinlage beträgt jedoch nur ein Pfund (1,45 Euro).

Als Sonderform der Limited hat offensichtlich auch die Ltd. & Co. KG eine große Zukunft. Zu diesem Fazit kam der Freiburger Steuerberater Jürgen Schwendemann. Seiner Auffassung nach lautet die Frage nicht mehr "GmbH oder Limited?, sondern nur noch Limited oder Limited & Co. KG." Schon die "pure" Limited bietet deutschen Unternehmern mannigfaltige Vorteile gegenüber GmbH, GbR oder Einzelunternehmen. Mit der Limited & Co. KG lassen sich - neben vielen anderen Pluspunkten - sogar auch steuerliche Vorteile erzielen. Ein Anreiz nicht nur für Mittelständler, sondern auch Großfirmen - wie das Beispiel der Drogeriekette Müller Ltd & Co. KG zeigt.

Haftungsrisiko nur auf Einlage begrenzt

Wie die GmbH & Co. KG ist die Limited-Entsprechung eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Vollhafter eine Kapitalgesellschaft ist. Mit der GmbH als Vollhafter ist das Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital beschränkt; wird diese Rolle dagegen von einer Ltd. übernommen, kann die Haftung auf Grund des niedrigeren Stammkapitals noch weiter beschränkt werden.
Fazit: Die Schwelle, mit Geschäftspartnern ein neues Vorhaben zu beginnen, wird durch die Möglichkeit, das Projekt über eine Ltd.& Co. KG laufen zu lassen, deutlich gesenkt. Für den Kölner Rechtsanwalt Steffen Wilde ist die Ltd. & Co. KG deshalb "die Gesellschaftsform, mit der neue Ideen, Vorhaben und Projekte schnell und ohne abschreckenden Kostenaufwand zügig umgesetzt werden können."

Steuervorteile mit der Limited & Co. KG

Bei der Wahl der Rechtsform sind oft steuerliche Überlegungen neben der Haftungsbegrenzung die wichtigsten. Bei einem Gewinn von 100.000 Euro, ein Gehalt für den Geschäftsführer von 50.000 Euro und eine Ausschüttung des Gewinns an den Gesellschafter zu 100 % beträgt der Steuervorteil einer KG gegenüber GmbH/Limited von 2.751 Euro. Unter www.go-limited.de/kg können Unternehmer den persönlichen Steuervergleichsrechner kostenlos berechnen lassen. Fiskus geht leer aus Ein weiterer, sehr wesentlicher Vorteil der Limited gegenüber der GmbH als Komplementärin zahlt sich einmal mehr in barer Münze aus: Für die Limited wird in der Regel zwar auch eine Haftungsentschädigung bezahlt, diese beträgt zwischen 5 und 10 % des Stammkapitals; also bei einer 100 Pfund Limited maximal 10 Pfund im Jahr. Bei der GmbH beträgt die Haftungsvergütung in jedem Fall zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Einkünfte müssen bei der GmbH mit der Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer versteuert werden. Bei einer Haftungsentschädigung von 2.000 Euro fallen also bei der GmbH ca. 800 Euro Steuern an. Hinzu kommen die Abschlusskosten des Steuerberaters. Bei der Limited entstehen dem Unternehmer also Kosten, die absolut zu vernachlässigen sind. Zudem geht der Fiskus praktisch leer aus!

Quelle: Pressemitteilung Go Ahead Limited

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