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Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen vorzeitig in Ruhestand

Archivmeldung vom 07.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen mit 63 Jahren mit Abschlägen in die Frührente gehen. 2013 schieden in diesem Alter hochgerechnet 28.000 aus dem Leistungsbezug aus, fast drei Mal so viele wie vor fünf Jahren. 2014 und 2015 sind sogar 140. 000 von der Zwangsverrentung bedroht. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Demnach erhielten im Juli 2013 etwa 2300 frühere Hartz-IV-Bezieher mit 63 keine Leistungen mehr, nimmt man alle zwölf Monate zusammen, wären dies für das gesamte Jahr 28.000. Gleichzeitig waren nach den amtlichen Zahlen im Juli 2013 etwa 65.000 Leistungsbezieher im Alter von 62, weitere 75.000 waren 61. Dass diese Hilfsbedürftigen noch eine Stelle bekommen werden, sei so unwahrscheinlich wie ein Lottogewinn, sagte der rentenpolitische Sprecher der Linken, Matthias Birkwald der SZ. Sie seien daher alle 2014 und 2015 "von der Zwangsverrentung bedroht". Wie viele von ihnen wirklich unfreiwillig mit 63 in den Ruhestand gehen werden, geht aus den Statistiken allerdings nicht hervor. Der starke Anstieg hängt vor allem mit dem Auslaufen der 58er-Regelung zusammen: Früher konnten sich ältere Arbeitslose vom Arbeitsmarkt abmelden. Sie galten als nicht mehr erwerbslos und konnten dafür bis zum Erreichen des regulären Rentenalters weiter Leistungen vom Staat beziehen. Dies geht nicht mehr. Wer Hartz IV bekommt, ist gesetzlich verpflichtet, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Einzige Ausnahmen: Der Hilfsbedürftige arbeitet und stockt den zu schmalen Verdienst mit der Grundsicherung auf, erwartet in den nächsten drei Monaten eine abschlagsfreie Rente oder hat einen Job in Aussicht. Den Antrag auf die vorgezogene Rente mit 63 müsse notfalls das Jobcenter stellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Höhe der zu erwartenden Altersrente sei "dabei nicht zu prüfen".

Der Linken-Abgeordnete Birkwald sieht darin einen "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und ein Rentenkürzungsprogramm für ältere Erwerbslose", da die Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze dauerhaft gelten. Außerdem hätten diese Frührentner bis zum 65. Lebensjahr keinen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung im Alter, wenn ihre Rente nicht zum Leben reicht. Sie müssten dann Sozialhilfe beantragen, bei der geringere Vermögensfreibeträge und Einkommensfreigrenzen gelten. Die Regierung pocht dagegen aufs Gesetz: Hartz-IV-Empfänger seien verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen, "um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden", schreibt die SZ weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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