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Mittelstands-Präsident will Erbschaftsteuer nach Karlsruher Urteil abschaffen

Archivmeldung vom 17.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mario Ohoven Bild: BVMW
Mario Ohoven Bild: BVMW

Der Präsident des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, hat sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Abschaffung der Erbschaftsteuer ausgesprochen. "Die beste und mittelstandsfreundlichste Antwort auf das heutige Urteil ist die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer", erklärte Ohoven am Mittwoch.

"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlägt der Mittelstand die Einberufung eines Runden Tisches der Bundesregierung zur Erbschaftsteuer vor", so Ohoven weiter. Es sei zu begrüßen, dass Karlsruhe das besondere steuerliche Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer Unternehmen prinzipiell anerkennt. Andererseits gefährde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung der Lohnsummenregelung den Fortbestand von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten, warnte der Mittelstands-Präsident. Dazu zählen über 90 Prozent der etwa 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland. Zudem drohe ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch die Neuregelung.

BDI-Chef nach Urteil zur Erbschaftsteuer: Politik muss Versprechen einhalten

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer von der Politik die Einhaltung von Versprechen gefordert. "Die Politik muss jetzt ihr Versprechen einhalten, den Generationenwechsel in Familienunternehmen weiterhin zu ermöglichen. Alles andere gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze. Auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist dies möglich", sagte Grillo am Mittwoch. "Wir brauchen eine mittelstandsfreundliche und verfassungsfeste Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daran muss sich die Politik bei der Ausgestaltung der nun fälligen Reform messen lassen." Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaftsteuerregeln für Unternehmen zuvor für verfassungswidrig erklärt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen nach Ansicht der Karlsruher Richter in ihrer jetzigen Form gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Allerdings entschied das Gericht auch, dass es im Ermessensspielraum des Gesetzgebers liege, "kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen". Die bisherigen Vorschriften können zunächst weiter angewendet werden: Der Gesetzgeber müsse bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen, urteilten die Verfassungsrichter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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