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Abmahnumfrage 2019: Jeder zweite Online-Händler sieht seine Existenz bedroht

Archivmeldung vom 17.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: flown / pixelio.de
Bild: flown / pixelio.de

Für 51% der Online-Händler stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Umfrage "Abmahnungen im Online-Handel", die Trusted Shops bereits in der 8. Auflage durchgeführt hat. Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.

Die Ergebnisse der Abmahnumfrage von Trusted Shops liegen nun das achte Mal in Folge vor. 47% aller Teilnehmer (1.336 Online-Händler) wurden abgemahnt, 558 traf es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.936 Euro fällig: Dies sind 40% mehr als im Vorjahr. Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen - vom Ärger ganz abgesehen.

Mitbewerber mahnten am häufigsten ab

Die letzten Jahre fiel der IDO Verband durch einen hohen Anteil aller ausgesprochenen Abmahnungen auf. Waren es im letzten Erhebungszeitraum noch 55%, sank der Anteil jetzt auf 25%. "Hier drängen sich Gesetzesänderungen zur Bekämpfung des Abmahnunwesens geradezu auf", so Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops. "Ein erster Schritt, um Missbrauch einzudämmen, wäre die Erhöhung der Anforderung an die Anspruchsberechtigung für Mitbewerber und Verbände, so wie es aktuell auch der im Bundestag diskutierte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorsieht."

Missbräuchliche Abmahnungen zurückweisen

Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen zurückzuweisen. Auf Platz 2 landete die Forderung nach der gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Gefolgt von der Forderung, dass Gesetze vereinfacht werden müssen, damit keine unbeabsichtigten Verstöße vorkommen.

"Abmahnungen stellen für Online-Händler leider nach wie vor eine akute Existenzbedrohung dar - das belegt die diesjährige Umfrage erneut. Dabei würden weniger und einfacher zu erfüllende Pflichten den Händlern schon helfen", so Dr. Carsten Föhlisch.

Details zur Trusted Shops-Umfrage:

- Durchführungszeitraum: 01. Oktober bis 31. Oktober 2019 - Teilnehmer: 2.865 Befragte (Online-Händler) - Methode: Online-Befragung

Quelle: Trusted Shops GmbH (ots)

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