1. Quartal 2025: 13,1 % mehr Unternehmens- und 6,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im 1. Quartal 2024
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2025 um 0,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Das war der erste Rückgang dieses Frühindikators im Vorjahresvergleich seit März 2023 (-3,4 % gegenüber März 2022). Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
13,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2025 als im 1. Quartal 2024
Für das 1. Quartal 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5 891 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,1 % mehr als im 1. Quartal 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 19,9 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2024 hatten die Forderungen bei rund 11,3 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2025 in Deutschland insgesamt 17,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 29,4 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 26,1 Fällen sowie das Baugewerbe mit 25,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
6,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2025 als im 1. Quartal 2024
Im 1. Quartal 2025 gab es 18 573 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,3 % gegenüber dem 1. Quartal 2024.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)