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Daimler-Aktionäre legen Beschwerde beim BGH ein

Archivmeldung vom 08.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Rechtsstreit um den Rücktritt des früheren Daimler-Chrysler-Chefs Jürgen Schrempp geht weiter. Dies berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrer Samstagausgabe. Anleger haben beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eingereicht, wie Jasmin Dezsö von der Münchner Kanzlei Rotter gegenüber der Stuttgarter Zeitung bestätigte.

Die Kanzlei vertritt mehr als 50 Kläger in dem Verfahren. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Daimler-Chrysler die Pflichtmitteilung über den Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Februar zugunsten von Daimler-Chrysler entschieden. Die Anleger wollen dies jedoch nicht akzeptieren.
Die Kläger sehen sich durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde Bafin ermutigt, die in dieser Sache ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängt hat, was Daimler-Chrysler jedoch nicht akzeptieren will. Es bestehe zwar kein direkter Zusammenhang zu der beim BGH anhängigen Beschwerde, sagte Jasmin Dezsö von der Kanzlei Rotter. Die Entscheidung sei aber ein Signal in die richtige Richtung. Ähnlich äußerte sich gestern auch Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Die Vorbehalte der Bafin seien zwar auch schon dem Oberlandesgericht Stuttgart bekannt gewesen und hätten keine Auswirkung auf das dort gefällte Urteil gehabt. "Trotzdem können wir wieder ein bisschen Hoffnung schöpfen." Mit einer Entscheidung des BGH rechnet die Kanzlei Rotter erst im nächsten Jahr.

Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Zeitung

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