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BREXIT EU-Austritt - Lösung für deutsche Unternehmen und für Inhaber von englischen Limiteds

Archivmeldung vom 20.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: D Smith, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: D Smith, on Flickr CC BY-SA 2.0

Übergangslösung oder harter Schnitt: Der bevorstehende EU-Austritt der Briten wirft seine Schatten auch auf deutsche Unternehmer, die um ihre in Deutschland niedergelassenen englischen Limiteds bangen.

Hintergrund ist die seit der BREXIT-Entscheidung bestehende Gefahr, dass nach erfolgtem EU-Austritt der Briten die in Deutschland niedergelassenen englischen Limiteds ihre Anerkennung als Kapitalgesellschaft verlieren.

Kurz: die Existenz der mehr als 15.000 deutschen Betriebe englischer Limiteds steht auf dem Spiel.

Theo Paeffgen von GO AHEAD: "Ohne die Privilegien der Europäischen Union kommen die englischen Limiteds in Deutschland nicht mehr in den Genuss der Niederlassungsfreiheit, mit der Folge, dass diese englischen Limiteds aus der Abt. B der deutschen Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden." Geschäftsführer Paeffgen weiß, wovon er spricht. Er berät Unternehmen seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt und Solicitor (England/Wales).

Der Bonner Gründungsdienstleister, deutscher Marktführer mit mehr als 41.000 gegründeten englischen Limiteds, hat eine Lösung für dieses Problem: der Umzug der englischen Limiteds nach Irland!

Die irischen Limiteds genießen weiterhin und risikolos alle Privilegien der Europäischen Union. Mit der grenzüberschreitenden Verschmelzung der englischen Limiteds auf irische Limiteds sichern sich die Unternehmen die Fortsetzung des ungestörten Betriebs in Deutschland und tauschen zugleich die englische Rechtsform gegen die irische aus, ohne dass es zu Veränderungen für die Vertragspartner, Mitarbeiter oder Lieferanten kommt.

"Die Verschmelzung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 erfolgt durch Eintragung im irischen Handelsregister bis zum Ende August 2017!" so Paeffgen.

"Die Politik glänzt mit Planlosigkeit. Wir schaffen Lösungen für Unternehmen, die mit diesem Risiko und dieser Willkür nicht arbeiten wollen. Wir übernehmen den Umzug, so dass sich die Unternehmer voll und ganz auf ihr Geschäft konzentrieren können" erklärt Ralf Braun, ebenfalls Geschäftsführer der GO AHEAD.

Quelle: GO AHEAD GmbH (ots)

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