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Propan Rheingas GmbH & Co. KG weist Vorwürfe des Bundeskartellamtes in aller Schärfe zurück

Archivmeldung vom 27.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, einer der führenden Anbieter für dezentrale Energieversorgung und nachhaltige Energienutzung im Bereich Flüssiggas, hat den vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwurf, an einem sogenannten Kundenschutzkartell beteiligt gewesen zu sein, mit allem Nachdruck zurückgewiesen.

Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2005 gegen sieben Flüssiggasanbieter ein Verfahren eingeleitet und Ende 2007 Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf eines Kundenschutzkartells erlassen. Zeitgleich mit dem Erlass dieser Bußgeldbescheide wurden die Ermittlungen auf weitere Unternehmen, darunter auch die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, ausgeweitet.

In Form einer Pressemeldung wurde vom Bundeskartellamt in der vergangenen Woche nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass "gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH, Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von insgesamt 41,4 Mio. EUR verhängt" wurden.

"Schon dieses Vorgehen ist äußerst befremdlich, da die Medien informiert worden sind, bevor uns überhaupt der offizielle Bußgeldbescheid zugegangen ist", so Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG, in einer ersten Stellungnahme. "Wir haben in den letzten Monaten ausführlich zu allen Vorwürfen Stellung genommen und diese vollständig entkräftet."

Missverständliche Formulierungen rücken Rheingas in ein falsches Licht

Die jetzt veröffentlichte Pressemitteilung des Bundeskartellamtes hatte zudem den Eindruck entstehen lassen, als sei es bereits im Mai 2005 auch bei der Propan Rheingas GmbH & Co. KG zu einer Durchsuchung gekommen, bei der die sichergestellten Unterlagen und Daten ergeben haben, dass sich führende Flüssiggasanbieter seit 1997 verständigt haben, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben.

Uwe Thomsen: "Die Pressemitteilung war missverständlich formuliert: Bei uns hat es keine Hausdurchsuchung gegeben und wir haben uns an keinen Absprachen beteiligt. Wir haben vielmehr den Eindruck gewinnen müssen, dass wir insbesondere wegen unserer Verbandsmitgliedschaft in die Reihe der Betroffenen gestellt wurden. Aus diesem Grunde haben wir bereits Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt."

Auch die Höhe des Bußgeldes steht in keiner Relation zu den vermeintlichen Gewinnen, die aus der Ordnungswidrigkeit, die man meint, Rheingas anlasten zu können, entstanden sein sollen. "Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass sogenannte potente Muttergesellschaften die Bußgelder übernehmen könnten. Dieser Zusammenhang ist für uns nicht verständlich und rechtlich nicht haltbar", so Uwe Thomsen.

Generell hält die Propan Rheingas GmbH & Co. KG die Bildung eines Kartells für wirtschaftlich unsinnig, da dies ihrem vorrangigen Unternehmensziel, aus eigener Kraft Wachstum zu generieren und neue Kunden zu gewinnen, zuwiderlaufen. Auch und gerade deshalb, weil Wachstum in der hart umkämpften Flüssiggasbranche auch Verdrängungswettbewerb bedeutet.

Quelle: Propan Rheingas GmbH & Co. KG

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