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Reha-Maßnahmen für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen gehen zurück

Archivmeldung vom 23.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Reha-Maßnahmen sollen Arbeitnehmer mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen helfen, wieder zurück ins Berufsleben zu kommen. Diese Maßnahmen werden seltener.

Diese Reha-Maßnahmen sollen Menschen mit schweren Gesundheitsproblemen oder einer Behinderung ermöglichen, am Erwerbsleben teilzunehmen.

Dazu ist allerdings eine Anerkennung als beruflicher Rehabilitand Voraussetzung. Diese wurde in den vergangenen Jahren immer seltener ausgesprochen, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg ermittelt.

Der Rückgang hat mehrere Gründe, wie eine Studie des IAB in Zusammenarbeit mit der Universität Halle-Wittenberg zeigt: Zum einen hat sich die Gesundheit der Deutschen in den vergangenen zehn Jahren verbessert, was zu einem geringeren Bedarf an Rehabilitationen führen könnte. Zum anderen hat es bei den Erkrankungsarten Verschiebungen gegeben: Waren Arbeitnehmer früher vor allem Risiken wie Hitze, Staub, Dämpfen oder einseitigen körperlichen Belastungen ausgesetzt, so kommen inzwischen verstärkt die psychischen Stressoren hinzu.

Psychische Erkrankungen spielten sowohl bei Arbeitsunfähigkeitsfällen als auch bei Frühverrentungen eine immer größere Rolle. So seien Handwerker mit Rückenleiden heute längst nicht mehr der klassische Reha-Fall. Auch das kann dem IAB zufolge für einen insgesamt verringerten Reha-Bedarf verantwortlich sein.

Eine weitere Ursache ist die Veränderung in der Sozialgesetzgebung: So zeige die Studie einen Zusammenhang mit der Einführung des neuen Sozialgesetzbuches (SGB) II im Jahr 2005. Das SGB II folgt dem zentralen Prinzip des «Förderns und Forderns» mit Blick auf erwerbsfähige hilfsbedürftige Menschen, in der Regel Langzeitarbeitslose.

Das sei ein Unterschied zum SGB IX , das die Idee einer leidensgerechten und vor allem dauerhaften Eingliederung ins Erwerbsleben in den Vordergrund stellt. Auch das habe Folgen auf die Anerkennung beruflicher Rehabilitationen gehabt, so das Institut.

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