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Verfassungsklage gegen Zweckentfremdung von Sozialabgaben

Archivmeldung vom 17.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gegen die Zweckentfremdung von Sozialbeiträgen hat die Binder-Optik AG, Böblingen, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Deren Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Baur gehört zugleich dem Vorstand des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) an.

"Die Bundesregierung darf nicht länger auf Kosten der Wirtschaft mit Milliardenbeträgen aus der Arbeitslosenversicherung Finanzlöcher stopfen", so BVMW-Präsident Mario Ohoven.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Praxis der Bundesregierung, einen Teil der Kosten für Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - aus Steuergeldern, sondern aus Beiträgen von Arbeitgebern und Versicherten zur Arbeitslosenversicherung zu bestreiten.

Konkret geht es um 5 Milliarden Euro für den Eingliederungsbeitrag. Damit werden Langzeitarbeitslose und schwer Vermittelbare gefördert. Laut Gesetz müssen jedoch alle Kosten für ALG-II-Bezieher aus Steuermitteln finanziert werden. Ohne den Eingliederungsbeitrag könnte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sofort auf 2,7 Prozent oder weniger gesenkt werden. Dies wäre ein wirkungsvoller Beitrag zur Senkung der Lohnzusatzkosten, betonte Ohoven.

Besonders ärgerlich sei es, dass die Bundesregierung wider besseres Wissen handle, so der Mittelstandspräsident. Bereits gegen den Vorläufer des Eingliederungsbeitrags, den Aussteuerungsbetrag, sind Klagen der Arbeitgeber anhängig. "Der Gesetzgeber hat letztlich nur dem Kind einen neuen Namen verpasst." Ohoven wies darauf hin, dass die Kosten für den Eingliederungsbeitrag nahezu ein Fünftel der Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung ausmachen.

Quelle: BVMW

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