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Gender Pay Gap 2013 bei Vollzeitbeschäftigten besonders hoch

Archivmeldung vom 18.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2013 blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Vergleich zu den Vorjahren konstant. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 21. März 2014 mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,56 Euro weiterhin 22 % weniger als Männer (19,84 Euro). Bei Vollzeitbeschäftigten war der Verdienstunterschied deutlich höher als bei Teilzeitbeschäftigten.

Dies ist Resultat einer gesonderten Auswertung nach Beschäftigungsumfang. Bei dieser Analyse wurden Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte nicht berücksichtigt. In dieser Abgrenzung lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2013 insgesamt bei 20 % (Frauen: 16,94 Euro; Männer: 21,10 Euro). Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen war bei Vollzeitbeschäftigten mit 17 % besonders stark ausgeprägt: Weibliche Vollzeitbeschäftigte erzielten im Durchschnitt 17,72 Euro pro Stunde, während männliche Vollzeitbeschäftigte 21,44 Euro pro Stunde verdienten. Der vergleichbare unbereinigte Gender Pay Gap betrug bei Teilzeitbeschäftigten mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst für Frauen von 16,03 Euro und Männern von 16,75 Euro hingegen nur 4 %. Hierbei ist anzumerken, dass es bei der Aufteilung des unbereinigten Gender Pay Gap nach einzelnen Beschäftigtengruppen aufgrund einer unterschiedlichen Beschäftigtenanzahl von Frauen und Männern in Vollzeit und Teilzeit dazu kommen kann, dass der Gesamtverdienstunterschied nicht als Mittelwert zwischen den Werten für die einzelnen Beschäftigtengruppen liegt.

Wie der bundesweite Wert für den unbereinigten Gender Pay Gap zeigt auch das Ergebnis für Ostdeutschland keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. In den neuen Ländern lag der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im Jahr 2013 weiterhin bei 8 %. Im früheren Bundesgebiet hingegen verringerte sich der Verdienstabstand nach langjähriger Stagnation um einen Prozentpunkt auf 23 %.

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap wurden letztmalig auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2010 durchgeführt. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2013 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Hinzu kommen weitere Faktoren wie zum Beispiel ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer Beschäftigungsumfang.

Durch die genannten Ursachen können rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten erklärt werden. Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Er lag in Deutschland im Jahr 2010 bei etwa 7 %. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2010 pro Stunde 7 % weniger als Männer verdienten. Trotz eines großen Ost-West-Unterschieds im unbereinigten Gender Pay Gap lag der bereinigte Verdienstunterschied in beiden Regionen auf etwa vergleichbarem Niveau (früheres Bundesgebiet: 7 %; neue Länder: 9 %).

Methodische Hinweise: Zur Berechnung geschlechtsspezifischer Verdienstunterschiede stehen zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich ermittelt werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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