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Ab 2014 werden viele Bürger mehr Geld in der Tasche haben

Archivmeldung vom 23.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Juana Kreßner / pixelio.de
Bild: Juana Kreßner / pixelio.de

Ab dem 1. Januar 2014 werden viele Bürger etwas mehr Geld in der Tasche haben. Wie die "Welt" berichtet können sich Normalverdiener dank einer Reihe von Änderungen im Steuerrecht und im Sozialsystem über einen etwas höheren Nettolohn von bis maximal 126 Euro über das gesamte Jahr gerechnet freuen.

Auf Gutverdiener kommen dagegen höhere Belastungen zu. Das geht aus Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der FU Berlin hervor, die der "Welt" vorliegen. Anfang des Jahres hatte die schwarz-gelbe Regierung beschlossen, den Steuerfreibetrag um 224 Euro auf 8.354 Euro zu erhöhen. Ebenfalls lassen sich ab 2014 Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung besser von der Steuer absetzen. Belastend wirken dagegen die Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2014.

Wer alleinstehend ist, keine Kinder hat und 1.000 Euro brutto im Monat verdient hat laut Hechtners Berechnungen 2014 über das ganze Jahr gerechnet 41 Euro mehr zur Verfügung. Wer 1.500 Euro im Monat verdient, darf sich über die prozentual stärkste Entlastung unter den Alleinstehenden freuen. Der Arbeitnehmer hat im neuen Jahr mit 72 Euro nur 0,55 Prozent mehr in der Geldbörse. Ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.900 Euro hat absolut betrachtet die stärkste Entlastung: Er kann im nächsten Jahr rund 112 Euro mehr an der Ladentheke ausgeben. Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen zwischen 4.000 und 5.000 Euro haben ebenfalls mehr Geld in der Tasche, allerdings geht in diesem Einkommensbereich die Entlastung kontinuierlich zurück, da ab einen Einkommen von 4.000 Euro die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zu greifen beginnt.

Ein Westdeutscher mit einem Einkommen von 5.000 Euro wird zwar weiter entlastet: um 71 Euro jährlich. Ein Ostdeutscher mit dem gleichen Einkommen muss allerdings 35 Euro mehr an den Staat abführen. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West. Erst ab einem Einkommen von 6.000 Euro wird auch der westdeutsche Gutverdiener zur Kasse gebeten. Er muss 66 Euro mehr an den Staat abführen. Genauso verhält es sich für Verheiratete, die steuerlich zusammen veranlagt sind und zwei Kinder haben. Die Entlastungen sind allerdings leicht höher als für Alleinstehende. Wer 3.500 Euro verdient, kann ab dem 1. Januar 126 Euro mehr ausgeben. Über die prozentual höchste Entlastung dürfen sich Paare freuen, die 2.400 Euro brutto im Monat verdienen: Sie haben im Jahr 2014 rund 106 Euro netto mehr zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr wird das Paar damit um 0,49 Prozent entlastet.

"Insbesondere die nicht vorgenommene Senkung des Rentenbeitrags führt dazu, dass die Entlastungen recht gering ausfallen und teilweise durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen aufgezehrt werden", sagte Hechtner. Die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene, aber am vergangenen Donnerstag von Schwarz-Rot blockierte Absenkung des Rentenbeitrags zum Jahresende von 18,9 auf 18,3 Prozent hätte Arbeitnehmer und Unternehmen um rund sechs Milliarden Euro entlastet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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