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Streit zwischen VW und Prevent geht in die nächste Runde

Archivmeldung vom 07.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
VW
VW

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Streit mit dem ehemaligen VW-Zulieferkonzern Prevent schlägt Volkswagen jetzt offenbar einen harten juristischen Kurs ein.

Der Automobilhersteller habe Klagen auf Schadenersatz eingereicht und wolle insgesamt hundert Millionen Euro zurück, die nach Angaben des Unternehmens durch Lieferstopps der beiden Prevent-Unternehmen "ES Guss" und "Car Trim" dem Volkswagen-Konzern entstanden sein sollen, schreiben die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Mittwochausgaben. Eine Klage für die Skoda-Ansprüche sei beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Für die Ansprüche der übrigen Volkswagen-Marken solle das Oberlandesgericht Dresden klären, welche Gerichte für weitere Klagen zuständig sind.

Die Klagen richten sich laut des Berichts der Funke-Mediengruppe nicht nur gegen die Zuliefererfirmen, sondern auch gegen die Prevent-Investmentgesellschaften selbst. Car Trim und ES Guss hatten im August 2016 kurz nach der Übernahme durch Prevent die Belieferung von Volkswagen mit Sitzteilen und Getriebegehäusen eingestellt, und setzten letztlich höher Preise durch. Nach VW-Angaben kam es daraufhin zu einem Produktionsstillstand in sechs deutschen Werken, rund 7.500 Mitarbeiter in Emden mussten in Kurzarbeit gehen. Um die Produktion nicht weiter zu gefährden, verbesserte VW zunächst die Konditionen für die Zulieferer, kündigte jedoch ab März 2018 Verträge mit Prevent und seinen Töchtern. In dem juristischen Nachspiel will Volkswagen jetzt seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ein VW-Sprecher sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben): "Die Lieferstopps im August 2016 durch ES Guss und Car Trim waren vertrags- und rechtswidrig - das wurde mittlerweile durch diverse erst- und zweitinstanzliche Urteile bestätigt. Volkswagen ist verpflichtet, den uns widerrechtlich zugefügten Schaden geltend zu machen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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