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BDA für weitreichende Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn

Archivmeldung vom 29.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Die Arbeitgebervereinigung BDA hat weitreichende Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gefordert. "Allen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, muss der Weg in Beschäftigung erleichtert werden: Ihnen sollte zwölf Monate lang eine von den strikten Bedingungen des Mindestlohngesetzes befreite Beschäftigung ermöglicht werden", sagte ein BDA-Sprecher der "Berliner Zeitung".

Keinen Anspruch auf den Mindestlohn sollten demnach Menschen haben, "die noch nie gearbeitet haben, Langzeitarbeitslose und Personen ohne ausreichende Ausbildung oder ganz ohne Qualifikation". Diese Ausnahmen sollten generell gelten, es gehe nicht um eine Sonderregelung für Flüchtlinge. Auch für Praktika, "die der Orientierung dienen", sollte für zwölf Monate der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht gelten.

Die Forderungen stoßen unter Arbeitsmarkt-Experten auf Ablehnung. So spricht sich der Direktor der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, Joachim Möller, gegen eine "Aushöhlung des Mindestlohns" aus. "Man sollte die bestehenden Instrumente nutzen, um Menschen den Weg in die Erwerbstätigkeit zu ebnen. Das ist viel Erfolg versprechender", sagte der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der "Berliner Zeitung". So gibt es bereits heute Eingliederungszuschüsse für gering Qualifizierte. Die Bundesagentur für Arbeit kann hierbei für ein Jahr lang die Hälfte des Gehalts bezahlen. Zudem haben Menschen, die eine Einstiegsqualifizierungen absolvieren, schon heute keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Einstiegsqualifizierungen können überdies gefördert werden. "Den Mindestlohn jetzt partiell zurück zu nehmen, ist der falsche Weg", sagte Möller der Berliner Zeitung.

Auch der Wirtschafts- und Arbeitssoziologie Klaus Dörre warnte davor, Arbeitnehmer zweiter Klasse zu schaffen, die unterhalb des Mindestlohns vergütet werden. Dies könne zu Verdrängungseffekten führen: Unternehmen könnten Beschäftigte gegen billigere Beschäftigte austauschen, sagte der Professor an der Universität Jena der "Berliner Zeitung". Faktisch würde der BDA-Vorschlag darauf hinauslaufen, dass viele Flüchtlinge ein Jahr lang unterhalb des Mindestlohns vergütet werden dürften, weil sie zunächst nicht perfekt Deutsch sprächen und auch keine deutsche Berufsausbildung absolviert hätten. "Das würde Ressentiments verstärken", sagte Dörre. "Wenn man rechte Bewegungen wie Pegida fördern will, muss man es so machen." Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bezweifelte, dass durch großzügige Mindestlohn-Ausnahmen neue Jobs geschaffen werden: "Zusätzliche Arbeitsplätze entstehen nicht durch Rechtsänderungen, sondern wenn die Wirtschaft wächst", erklärte die Sprecherin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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