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Sparkassen bekommen mehr Zeit für Umbau von Sicherungssystem

Archivmeldung vom 07.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main, Mertonviertel
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main, Mertonviertel

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Finanzaufsicht gewährt Sparkassen und Landesbanken mehr Zeit für die Reform ihres gemeinsamen Sicherungssystems. Dies haben EZB und Bafin dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in ihrem finalen Bescheid mitgeteilt, wie mehrere mit dem Schreiben vertraute Personen dem "Handelsblatt" sagten.

Der Umbau müsse nun erst bis 30. Juni 2023 genehmigt und bis zum 31. Dezember 2023 umgesetzt werden. In ihrem vorläufigen Bescheid hatte die Finanzaufsicht als Frist noch Ende 2022 genannt. Inhaltlich hätten EZB und Bafin jedoch an allen wesentlichen Forderungen aus dem vorläufigen Bescheid festgehalten, sagten die Insider laut "Handelsblatt".

Der öffentlich-rechtliche Sektor muss sein Sicherungssystem folglich deutlich vereinfachen, damit er bei Schieflagen von Banken künftig effizienter und schneller handeln kann. Zudem sollen die Institute neben einem Topf zur Absicherung der Kundeneinlagen einen separaten Fonds zur Rettung kriselnder Banken aufbauen. Das Sicherungssystem sieht vor, dass Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen einander in Notsituationen helfen und bedrohte Institute gemeinsam retten. Da es gerade bei der Stützung von Landesbanken in der Vergangenheit immer wieder monatelange Auseinandersetzungen gab, hat die Finanzaufsicht das System unter die Lupe genommen und dabei in sieben Feldern gravierende Mängel festgestellt.

Die Sparkassen müssen Insidern zufolge nun bis Ende 2020 einen Plan vorlegen, wann sie welche Mängel beheben wollen. EZB und Bafin äußerten sich dazu nicht. Ein DSGV-Sprecher erklärte: "Die Sparkassen-Finanzgruppe wird nach Abstimmung mit den Gremien im Dezember 2020 zeitnah inhaltlich Stellung nehmen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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