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Clemens Tönnies verliert doppeltes Stimmrecht endgültig

Archivmeldung vom 28.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tönnies Fleischwerk in Rheda-Wiedenbrück
Tönnies Fleischwerk in Rheda-Wiedenbrück

Foto: Daidalus
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das doppelte Stimmrecht von Clemens Tönnies im Tönnies-Fleischimperium ist endgültig Geschichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) eine entsprechende Nicht-Zulassungsbeschwerde des Unternehmers zurückgewiesen. Er hat nun keine Rechtsmittel in dieser Sache mehr.

Das doppelte Stimmrecht sicherte Clemens Tönnies trotz einer Patt-Situation unter den zerstrittenen Gesellschaftern des Konzerns großen Einfluss. In vielen Fragen konnte er so seinen Willen durchsetzen. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Bielefeld diese Regelung für rechtswidrig erklärt und damit die Machtverhältnisse innerhalb des Fleischimperiums ins Wanken gebracht. Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich den Bielefelder Richtern an und nun auch der BGH in Karlsruhe.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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