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Für kleine Börsengänge keine Prospektpflicht mehr

Archivmeldung vom 21.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Frankfurter Börse: Innenansicht mit Blick auf die DAX-Kurstafel
Frankfurter Börse: Innenansicht mit Blick auf die DAX-Kurstafel

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission will kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern: Deshalb sollen Mittelständler von Publikationspflichten befreit werden, die normalerweise bei der Ausgabe neuer Wertpapiere zwingend vorgeschrieben sind. Das geht aus einem EU-Richtlinienentwurf hervor, der dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) vorliegt.

Demnach soll es künftig möglich sein, neue Wertpapiere mit einem Volumen bis zu zehn Millionen Euro ohne Börsenprospekt zu emittieren. Bislang geht das nur bis zu einer Obergrenze von fünf Millionen Euro. Auch die Anforderungen an die Inhalte von Börsenprospekten sollen für kleine und mittlere Unternehmen deutlich gelockert werden. EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill will seinen EU-Richtlinienentwurf zu Börsenprospekten im November vorlegen.

Hill plant außerdem weitere Schritte, um kleine und mittlere Unternehmen an den Kapitalmarkt zu locken. So will er die Verbriefung von Krediten erleichtern. Bei Verbriefungen handelt es sich um gebündelte Schuldtitel, die an den Finanzmärkten gehandelt werden. Auch dazu legt Kommissar Hill im Herbst einen Gesetzentwurf vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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