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Middelhoff-Prozess: Gericht stellt Görg-Klage grundsätzlich in Frage

Archivmeldung vom 19.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In der Verhandlung über die Klagen des inzwischen ausgetauschten Arcandor-Insolvenzverwalters Görg gegen acht Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Karstadt Quelle AG, später Arcandor AG, hat das Essener Landgericht heute erwartungsgemäß die erhobene Klage grundsätzlich in Frage gestellt. In dem Verfahren geht es unter anderem um angeblich zu Unrecht bezahlte Sonderboni, Abfindungsleistungen, die Kosten für Charterflüge, Bewirtungsspesen, Sponsoringaufwand und die Kosten eines Symposiums, anlässlich dessen eine Festschrift übergeben wurde.

Görg hatte mit haltlosen Begründungen Dr. Thomas Middelhoff, Marc Sommer, Dr. Peter Diesch, Dr. Matthias Bellmann, Peter Michael Wolf, Prof. Dr. Helmut Merkel, Hero Brahms und Friedrich Carl Janssen auf Rückzahlung von Tantiemen, Boni und Abfindungen verklagt, die nach Ansicht der Beklagten alle in rechtlich einwandfreier Weise zu Zeiten gewährt worden waren, als die Karstadt-Krise abgewendet schien. Erst mit der Finanzkrise 2008/2009 scheiterte die Refinanzierung des von Dr. Thomas Middelhoff neu aufgestellten Konzerns unter der Leitung von Karl-Gerhard Eick und fiel in Konkurs. Den Ausschlag dafür gab 2009 die Kreditklemme bei der Royal Bank of Scotland, die teilverstaatlicht wurde.

Das Gericht hält lediglich hinsichtlich der letzten Bonuszahlung für 2008 an Dr. Thomas Middelhoff eine weitere Begründung für erforderlich. Diese muss jedoch von den Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des Aufsichtsrates eingeholt werden. Die Vertragsabfindung für Dr. Thomas Middelhoff wurde bis auf eine geringfügige Bewertungsfrage (die noch geklärt werden muss) nicht beanstandet. Alle übrigen Bonusfragen aus den Vorjahren auch nicht. Hinsichtlich der Flugkosten wurde der weitere Nachweis für drei Flüge gefordert. Ein weiterer Flug, dessen Kosten von einem anderen Unternehmen zu tragen sind, solle - wie von Dr. Thomas Middelhoff vorgeschlagen - Görg doch "auf dem kurzen Wege" direkt abrechnen. Hinsichtlich des Symposiums und der Festschrift wünscht das Gericht bis Ende Februar 2012 noch weitere Darlegungen.

Die weiteren Ansprüche gegen Dr. Thomas Middelhoff hinsichtlich der Bewirtung auf einer Strategiekonferenz und des Oxford-Sponsoring werden voraussichtlich zurückgewiesen. Hierzu bedarf es noch der Darlegung des formlosen Einverständnisses des Vorstandes. Görg hatte diese Vorwürfe mit dem Ziel medienwirksam in der Öffentlichkeit erhoben, den Ruf insbesondere von Dr. Middelhoff zu schädigen. Die anwaltlichen Vertreter von Dr. Thomas Middelhoff haben angekündigt, die vom Gericht erbetenen ergänzenden schriftsätzlichen Darlegungen fristgerecht vorzunehmen. Sie sind überzeugt, dass die gegen ihren Mandanten gerichtete Klage nach Erledigung der gerichtlichen Hinweise vollumfänglich als unbegründet abgewiesen wird.

Quelle: Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft (ots)

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