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Unternehmer können Überbrückungshilfe-Antrag noch nicht korrigieren

Archivmeldung vom 12.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Bei Fehlern in Anträgen auf Überbrückungshilfe III ist bislang keine Korrektur möglich. So können Unternehmer trotz der weiter unklaren Öffnungsperspektive nicht nachträglich ihre Umsatzprognose anpassen, geht aus einem Schreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage von Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

"Statt schneller, unbürokratischer Hilfen, gibt es überbordende Bürokratie, einen Regelungsdschungel, den Verwaltung und Anwender nicht mehr durchschauen und Software-Tools, die nicht zu Ende gedacht sind", kritisierte Buschmann.

"Wie soll ein Gastronom Umsatz schätzen, wenn er nicht einmal weiß, ob, wann und unter welchen Bedingungen er überhaupt öffnen kann?" Um die Antragssteller etwa vor hohen Rückzahlungsforderungen zu schützen, sei es nachvollziehbar, wenn die Umsatzprognose im Antrag auf Überbrückungshilfe eher vorsichtig ausfalle, erklärt Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum in dem Schreiben. Sollte der tatsächliche Umsatzeinbruch höher liegen als die Prognose, könne dies mit einem Änderungsantrag korrigiert werden, teilte er mit und schränkte ein: "Sobald diese Funktion verfügbar ist." Einen Termin dafür nannte Nußbaum nicht. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III habe bis zum 30. Juni 2022 zu erfolgen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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