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Arbeitskosten im 2. Quartal 2018 um 2,0 % höher als im 2. Quartal 2017

Archivmeldung vom 07.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom zweiten Quartal 2017 zum zweiten Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,2 %. Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im zweiten Quartal 2018 im Vergleich zum zweiten Quartal 2017 kalenderbereinigt um 2,0 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 1,9 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Nicht enthalten sind hierbei unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen. Für das erste Quartal 2018 liegen für alle Mitgliedstaaten der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich eine Stunde Arbeit in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 2,7 %. In der gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum mit +3,0 % über dem Wert für Deutschland. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+10,8 %), Lettland (+10,4 %) und Ungarn (+9,2 %) auf, allesamt Länder mit einem unterdurchschnittlichen Arbeitskostenniveau. In Portugal (-1,9 %) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit +2,6 % etwas geringer aus als in Deutschland.

Methodische Hinweise

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt. Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2016 sowie Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für alle Berichtsquartale ab dem ersten Quartal 2016. Die Anpassungen durch die Revisionen bewegen sich in einem Bereich von -0,9 bis +0,7 Prozentpunkten.

Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 2. Quartal 2018
* +0,2 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
* +2,0 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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