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Führende Juristen fordern vor Start von Musterfeststellungsklage klares Urteil gegen Volkswagen

Archivmeldung vom 28.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Vor dem Start der Musterfeststellungsklage gegen VW am kommenden Montag haben führende Juristen ein klares Urteil gegen den Konzern gefordert. "VW hat die Fahrzeuge betrügerisch an die Käufer vertrieben", bei dem Konzern handele es sich "um einen Vorsatztäter", sagte der Regensburger Juraprofessor Michael Heese der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Heese weiter: "Der Fahrzeugerwerb muss daher im Wege des Schadenersatzes rückgängig gemacht werden." Auch wenn die Kunden jahrelang mit ihren Wagen gefahren seien, müsse "der für das manipulierte Fahrzeug gezahlte Kaufpreis" erstattet werden, so Heese weiter. Alles andere würde auf ein "Absatzgeschäft" für den Autobauer hinauslaufen: "VW bekäme ein weiterverkäufliches Fahrzeug zurück und eine Vergütung für die Abnutzung."

Das Schadenersatzrecht würde seine "präventive Wirkung verfehlen, wenn in solchen Fällen mit der Haftung kein hinreichender Vermögensnachteil für VW verbunden wäre", erklärte der Professor für Bürgerliches Recht und betonte: "Es bedarf in der Rechtsprechung insgesamt noch mehr Mut." Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnt am Montag (30. 9.) das Musterfeststellungsverfahren, bei dem der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mehr als 400.000 VW-Kunden vertritt, die Autos mit Betrugssoftware gekauft haben. Auch die Juristin Astrid Stadler von der Universität Konstanz beklagte in der "NOZ", dass nach bislang geltender Rechtsprechung die sogenannte Nutzungsentschädigung vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen werde. "Mit jedem Tag wird der zu zahlende Schadenersatz daher kleiner", sagte sie. Für VW werde es deshalb "umso billiger, je länger sie das Verfahren hinauszögern".

Die Jura-Professorin monierte auch einen Webfehler im Gesetz. Nach Abschluss des Verfahrens wäre es für VW "immer noch günstiger abzuwarten, wer überhaupt in der zweiten Phase noch klagt. Mit diesen Klägern kann man sich immer noch vergleichen und kommt allemal günstiger weg, als jetzt für alle 430.000 Anmelder einen Vergleich zu schließen", sagte Stadler und ergänzte: "Die Musterfeststellungsklage entfaltet einfach überhaupt keinen Druck auf den Beklagten, über einen Vergleich ernsthaft nachzudenken."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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