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Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG: Bafin stoppt Restrukturierungsprozess

Archivmeldung vom 04.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG im Februar diesen Jahres einen möglichen Lizenzentzug angedroht hatte, wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken der Aufsichtsbehörde Rechnung zu tragen.

Über die einzelnen Schritte ist die Bafin stets informiert worden. So hat sich die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG seit Monaten im Neugeschäft zurückgehalten und zeitgleich eine Restrukturierung eingeleitet. Eine Entflechtung aus verbundenen Unternehmen wurde soweit wie möglich bereits durchgeführt.

Im Zuge der Neuausrichtung musste der vorläufige Jahresabschluss 2005 leider kurzfristig mit großen Aufwendungen belastet werden. Daraus resultierend war ein Fehlbetrag zu erwarten, der voraussichtlich ein Unterschreiten der Mindestobergrenzen des haftenden Eigenkapitals zur Folge gehabt hätte. Unter dem Eindruck dieser Umstände sah sich die Bafin am 2. August 2006 veranlasst, der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zu entziehen. Diese Verfügung war unverzüglich zu vollziehen - sie ist aber noch nicht bestandskräftig.

Infolge dieses Beschlusses bleiben die Geschäftsstellen bis auf weiteres geschlossen. Eine Begründung des mündlich übermittelten Beschlusses seitens der Aufsichtsbehörde liegt der Bank noch nicht vor. Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG behält sich weitere juristische Schritte vor.

Quelle: Pressemitteilung Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG

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