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Verbraucherschützer kritisiert BGH-Urteil zu Lebensversicherungen

Archivmeldung vom 11.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen hat enttäuscht auf das BGH-Urteil zu den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen reagiert: "Versicherer kommen weiter drum herum zu erklären, wie sie ihre Bewertungsreserven berechnen. Damit bleiben die Bewertungsreserven eine Blackbox für die Kunden", sagte der Chef des Online-Verbrauchermagazins Finanztip, Hermann-Josef Tenhagen, der Berliner Zeitung. "Die jahrelange Diskussion um die angemessene Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven war damit sinnlos."

Der BGH hatte am Mittwoch die Klage eines Rentners gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn der Versicherungsvertrag abgelaufen ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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