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Rechte von Gaskunden durch BGH gestützt

Archivmeldung vom 17.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Rechte von Gaskunden gegen Preiserhöhungen wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt gestärkt. Eine undeutliche Klausel zu Preiserhöhungen wurde am Mittwoch mit dem Urteil gekippt.

Das Gericht in Karlsruhe entschied sich gegen die Klausel im sogenannten "Sondervertrag", nach dieser hat der Versorger das Recht, die Preise zu erhöhen und die Kunden lediglich pauschal auf die Regeln für Tarifkunden zu verweisen.

Aus der Klausel ginge nicht hervor, welche Ausmasse die Preiserhöhungen annehmen dürften. Sie wäre zu unverständlich, deshalb kippte das Gericht am Mittwoch mit seinem Urteil die Klausel.

 

Einem Verbraucher aus Euskirchen wurde damit vom Gericht Recht gegeben, er hatte sich gegen mehrfache Preiserhöhungen seines regionalen Versorgers von 2005 bis 2006 zur Wehr gesetzt.
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