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VIP-Medienfonds: Kooperation der Anlegeranwälte erfolgreich

Archivmeldung vom 26.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Getrennt marschieren, gemeinsam zuschlagen - unter diesem Motto hatte die Kooperation der profiliertesten deutsche Anlegeranwälte Erfolg. Beteiligt waren die Kanzleien Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel, KWAG, Kälberer & Tittel, Mattil, Steinhübel & von Buttlar, CLLB. Jetzt hat die Commerzbank die Waffen gestreckt und ist bereit, einige tausend Anleger des VIP-Medienfonds IV schadlos zustellen.

Der VIP-Medienfonds 4 ist insgesamt als rundum gescheitert zu betrachten. Die Einnahmen aus den Filmen blieben drastisch unter den Kalkulationen und das Steuerkonzept scheiterte. Der Initiator und Geschäftsführer der Fondsgesellschaften, Andreas Schmid, wurde rechtskräftig zu 6 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Die Commerzbank war ins Visier der Anlegerschützer geraten, weil sie diese Fonds vertrieben hat, ohne auf die - für den Fachmann - evidenten Risiken hinzuweisen. Nach einigen Dutzend verlorenen Gerichtsverfahren ist die Bank nunmehr bereit, einen Vergleich zu schließen.

Die Rahmendaten:

  • Alle Anlegern wird ein Kapitalerhalt von 95 % ihrer Einlage garantiert. 
  • Anleger, die ihre Beteiligung finanzieren mussten, werden von diesen Darlehensverpflichtungen frei gestellt. 
  • Die Bank übernimmt pauschal die Anwaltskosten.

Kerstin Kondert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz, des größten Interessenverbandes von Anlegern geschlossener Fonds, sagt zu dem Ergebnis: "Der Anlegerschutzgedanke ist in den letzten Jahren im deutschen Zivilrecht stark weiter entwickelt und differenziert worden. Wir haben oft eine klare Rechtslage und können deshalb immer mehr Verfahren im Vergleichsweg lösen. Das ist eine positive Entwicklung, denn die Anleger sparen Geld und müssen nicht langwierige Prozesse führen."

Dr. Wolfgang Schirp, Partner der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel, vertritt knapp 500 Anleger der Vip-Fonds 3 und 4. Er sagt: "Es freut mich, dass die Commerzbank eingelenkt hat - sie hat sich damit zahlreiche weitere Prozessniederlagen erspart. Die Einigung ist ein Meilenstein im Anlegerschutz, ein Schritt zu mehr Vernunft im Umgang zwischen Anlegern und beratenden Banken." 

Quelle:  Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.

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