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Tönnies-Prozess beendet, Fleischfabrikant zahlt Geldauflage

Archivmeldung vom 17.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Der Tönnies-Prozess um falsch ausgezeichnetes Hackfleisch ist am Mittwoch vor dem Landgericht in Essen überraschend abgeschlossen worden. Der Unternehmer Clemens Tönnies (55) aus Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) sowie neun leitende Angestellte des Konzerns haben sich verpflichtet, Geldauflagen zu zahlen. Das berichtet das Westfalen-Blatt(Online-Ausgabe).

Damit ist das Verfahren beendet. Nach Angaben des Gerichts ist damit kein Schuldeingeständnis verbunden. Clemens Tönnies und die anderen Beschuldigten gelten damit weiterhin als nicht vorbestraft. Die zu zahlenden Gelder beziffern sich nach Angaben des Westfalen-Blattes auf 30 000 bis - im Fall von Clemens Tönnies - 900 000 Euro. 

Kein Schuldnachweis und kein Schuldeingeständnis der Angeklagten mit Beendigung verbunden

"Wir haben seit langem auf eine solche Lösung hingewirkt. Wichtig ist zu betonen, dass mit dieser Beilegung weder ein Schuldnachweis geschweige denn ein Schuldeingeständnis eines der Beteiligten einhergegangen ist", sagt Tönnies-Rechtsanwalt Sven Thomas. "Es wurde im Laufe des Verfahrens immer wieder klar gestellt, dass sowohl Clemens Tönnies wie auch die leitenden Mitarbeiter unschuldig im Sinne der Anklage sind. An dieser Aussage halten wir weiter fest."

Die Beilegung des Rechtsstreits über vier Jahre nach Beginn der Untersuchungen war vor allem aus unternehmerischer Sicht notwendig und richtig. Die bereits über sechs Monate andauernde Hauptverhandlung war eine große psychische und physische Belastung für alle Beteiligten und eine Belastung für das Unternehmen. Über den gesamten Zeitraum hinweg waren wichtige Mitarbeiter und die Geschäftsführung nahezu jede Woche zeitlich sehr gebunden. Bei einem stark expandierenden Unternehmen wie Tönnies ist ein solcher wiederkehrender Ausfall der Unternehmensführung dauerhaft schwer zu kompensieren.

Entsprechend wurde aus Sicht des Unternehmens nun eine Beendigung des Verfahrens angestrebt, um einen langwierigen Prozess wie auch weitere Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Mit der Einstellung nach §153a wurde eine befriedigende Lösung gefunden, die gleichzeitig sicherstellt, dass selbstverständlich für alle Beteiligten auch nach Beendigung des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

"Ich bin froh, dass dieses Kapitel endlich vorbei ist. Wir haben eine aus unserer Sicht akzeptable Lösung zur Beendigung gefunden. Ich habe immer betont, dass unser ganzes Handeln darauf ausgerichtet war und ist, im Interesse von Kunden und Verbrauchern erstklassige Produkte herzustellen. An dieser Tatsache hat auch der langwierige Prozess nichts geändert", erklärt Clemens Tönnies nach Beendigung des Verfahrens.

Quelle: Westfalen-Blatt / TönniesFleisch (ots)

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