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Rentenversicherung will Kassen Beitragseinzug streitig machen

Archivmeldung vom 13.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) will den gesetzlichen Krankenkassen das Verfahren zum Einzug der Beiträge zur Sozialversicherung streitig machen. In einem der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagausgabe) vorliegenden internen Strategiepapier heißt es, die DRV könne die rund 320,8 Milliarden Euro an Beitragszahlungen für die Sozialversicherungssysteme einfacher und billiger bewerkstelligen als die Krankenkassen.

Insgesamt "ergäbe sich eine Einsparung für die gesamte Sozialversicherung in Höhe von 786,244 Millionen Euro" - jährlich. Das liege etwa 60 Prozent unter den derzeit anfallenden Kosten. Groß sei die Einsparung sogar dann, falls es der Rentenversicherung nicht gelingen sollte, mit weniger Mitarbeitern auszukommen als die Kassen. "Selbst wenn man von den Kosten für 17.000 Mitarbeitern ausginge, beliefe sich der Einsparbetrag noch immer auf 492,378 Millionen Euro", heißt es in dem Strategiepapier.

Sollte das Verfahren geändert werden, bedeutet dies den Bruch mit einer jahrzehntelangen Regelung. Seit 1942 ziehen die Kassen alle Beiträge ein, die ein Arbeitnehmer zu zahlen hat. Es geht um die Gelder für die Rentenversicherung, für die Arbeitslosenversicherung, die Pflege und natürlich für die Krankenversicherung selbst. Letzteres galt bis vor drei Jahren. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds kassieren die etwa 150 Kassen nichts mehr für sich selbst, sondern nur noch im Auftrag eben des Gesundheitsfonds. Weil es derzeit noch etwa 150 Kassen gibt, haben vor allem große Arbeitgeber sehr oft mit vielen unterschiedlichen Ansprechpartnern und Konten zu tun. Dies würde nach Darstellung der Rentenversicherung bei einer Umstellung entfallen. "Der Arbeitgeber braucht nur noch einen Beitragsnachweis abzugeben und nur eine Überweisung zu fertigen", heißt es in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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